- Jetzt auch als Online-Coaching -
AVGS-Coaching für Existenzgründer
Sie planen eine Existenzgründung und verfügen über einen AVGS Ihrer Arbeitsagentur oder Ihres Jobcenters? Dann beraten wir Sie kostenlos bis zu 60 Stunden bei der Gründung Ihres Unternehmens. Fordern Sie eine kostenlose Erstberatung an!
Unsere Erstberatung ist kostenlos!
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Was ist ein AVGS?
Mit dem sogenannten AVGS MAT können angehende Gründer bei einem zugelassenen Maßnahmenträger ganz gezielt fehlendes Wissen erlangen oder bestehende Kenntnisse auffrischen. Zusammen mit einem Experten können z.B. die Geschäftsidee geprüft, Fördermöglichkeiten untersucht, das Geschäftskonzept weiterentwickelt, der Businessplan berechnet oder der Projektplan erstellt werden. Das erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Selbstständigkeit ganz erheblich und hilft, Geschäftspartner und Banken vom eigenen Plan zu überzeugen. Ganz nebenbei verbessern sich so auch die Aussichten auf den Gründerzuschuss der Arbeitsagentur oder das Einstiegsgeld.
Wann ist ein Gründercoaching mit AVGS MAT sinnvoll?
Sind Sie derzeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet? Ist der Weg in die Selbstständigkeit eine ernsthafte Option für Sie? Dann kann ihnen ein persönlich auf Sie abgestimmtes und kostenfreies Gründercoaching den Weg zur Existenzgründung ebnen.
Wissen Sie wie man einen bankfähigen Businessplan erstellt? Ist die Frage nach der Rechtsform schon entschieden? Haben Sie die Finanzierungsfragen alle geklärt und wissen Sie wie man ein eigenes Unternehmen führt? Ist Ihr Marketing- und Vertriebskonzept bereits fertig? Ist Ihnen klar wie Sie die optimalen Preise für Ihre Leistungen kalkulieren? Ein erfahrener Gründercoach hilft Ihnen, alle diese wichtigen Fragen rechtzeitig zu klären und das Gründungskonzept zu vervollständigen. Je nach Bedarf kann das Intensivtraining bis zu 60 Stunden umfassen.
AVGS Gründercoaching – Die Inhalte
- Entwicklung einer Geschäftsidee
- Beratung zur Rechtsform der Existenzgründung
- Entwicklung eines Businessplans
- Aufbau einer Finanzierung
- Kalkulation von Preisen und Leistungen
- Entwicklung einer Marketing- und Vertriebsstrategie
- Aufbau einer Organisation, Personalsuche
- Hilfe bei administrativen Fragen
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Als Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, wenn Sie noch nicht durch die Arbeitsagentur vermittelt wurden, obwohl Sie innerhalb von drei Monaten bereits sechs Wochen arbeitslos waren. Unabhängig davon können alle Personen, die eine Beschäftigung suchen, einen Gutschein als Ermessensleistung beantragen (auch Empfänger von ALG II). Wenn sie also ALG I oder ALG II beziehen oder aufgrund drohender Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet sind und sich selbstständig machen wollen, lohnt es sich, sich um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu bemühen.
Übrigens: Auch wenn Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten haben, stehen Ihnen attraktive Fördermöglichkeiten für Ihre persönliche Gründungsberatung offen.
Wie kann man den AVGS beantragen?
Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) erfolgt formlos. Sprechen Sie Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Jobcenter an und erklären Sie dort Ihre Gründungsidee. Bitten Sie um einen AVGS zur Heranführung an eine selbstständige Beschäftigung (AVGS MAT). Wenn Sie Ihr Vorhaben überzeugend vertreten, haben Sie eine gute Chance auf den Gutschein, selbst dann, wenn Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben sollten. Natürlich können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auch schriftlich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen. Nutzen Sie dafür gerne unser AVGS-Antragsformular (PDF).
Was kostet ein Gründercoaching mit AVGS?
Das Gründercoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS MAT) ist für den Antragsteller/ Gründer komplett kostenlos.
Wo kann ich den AVGS einlösen?
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS MAT kann sich der Inhaber den Anbieter der Maßnahme frei aussuchen. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich dabei um eine Maßnahme zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ handelt bei der der Träger entsprechend zertifiziert ist.
Wie läuft ein AVGS Gründercoaching ab?
Das Gründercoaching wird individuell gestaltet. Die Inhalte und den zeitlichen Ablauf legen Sie gemeinsam mit Ihrem Coach fest. Dieser begleitet Sie bei allen wichtigen Schritten bis zu Ihrer Gründung.
Wie das konkret aussehen kann, zeigt Ihnen unser kleines Video:
AVGS Existenzgründung
Sie planen eine Existenzgründung im nördlichen Rheinland-Pfalz oder in NRW und haben einen AVGS? Fordern Sie noch heute eine kostenlose Erstberatung an. Wir freuen uns auf Sie!