Steuern sparen: Tipps für Selbstständige
Anders als Angestellte sind Selbstständige in jedem Fall verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sie kommen nicht drum herum – selbst, wenn Ihre Einnahmen im ersten Geschäftsjahr noch gering sind. Gerade dann sitzt das Geld bei den meisten Gründerinnen und Gründern natürlich nicht so locker. Umso wichtiger ist es, zu wissen, an welchen Stellen sich ganz einfach Steuern sparen lassen.
Gewinn reduzieren und Steuern sparen
Was erstmal nicht verlockend klingt, ist die goldene Regel, um Steuern zu sparen: Reduzieren Sie Ihren Gewinn! Indem Sie Ihre Betriebsausgaben erhöhen, können Sie Ihre Steuerlast senken. Es lohnt sich also, schon während des laufenden Geschäftsjahres klug in Ihr Business zu investieren und entsprechende Belege und Nachweise gut aufzubewahren.
5 Steuertipps für Selbstständige
Gewinn mindern und Steuern sparen – mit diesen 5 Tipps können Sie bei der Steuererklärung noch mehr rausholen:
Tipp 1: Das Arbeitszimmer
Miete und Nebenkosten für das Arbeitszimmer können steuerlich geltend gemacht werden, wenn hier der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit liegt. Sind Sie vorrangig woanders tätig, zum Beispiel in einer Werkstatt oder im Café? Auch dann können Sie das Arbeitszimmer anteilig absetzen. Das gilt, wenn Sie einen Teil Ihrer Arbeit – zum Beispiel die Buchhaltung – nur hier erledigen können.
Tipp 2: Reisekosten
Müssen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit Ihren festen Arbeitsplatz verlassen, können Sie einen Teil der entstandenen Reisekosten absetzen. Das betrifft nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch Reisenebenkosten wie Parktickets. Ab einem Aufenthalt von mindestens 8 Stunden können Sie in Ihrer Steuererklärung zudem Pauschalen für die Verpflegung angeben.
Tipp 3: Bewirtungskosten
Schon heute an morgen denken! Treffen Sie sich mit KundInnen oder Geschäftspartnern im Restaurant oder Café, lassen Sie sich immer eine Bewirtungsrechnung ausstellen. Diese können Sie zu 70 Prozent und die darauf entfallende Mehrwertsteuer zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Betriebliche Bewirtungskosten, etwa für interne Fortbildungen oder die Weihnachtsfeier, sind sogar in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar.
Tipp 4: Fortbildungen
Apropos Fortbildungen – wenn Sie selbst an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können Sie die Kosten dafür ebenfalls als Betriebsausgaben ansetzen. So bringen Sie durch die neu erworbenen Kenntnisse nicht nur Ihr Unternehmen nach vorn, sondern können gleichzeitig noch Steuern sparen. Wichtig ist nur: Der berufliche Zweck der Fortbildung muss klar erkennbar sein!
Tipp 5: Investitionsabzugsbetrag
Wissen Sie schon jetzt, dass in den kommenden drei Jahren eine größere Investition für Ihr Business ansteht? Egal, ob Sie eine neue EDV-Ausstattung, einen Firmenwagen oder Maschinen für Ihre Werkstatt anschaffen werden: Die geplanten Ausgaben können Sie bis zu 40 Prozent als Investitionsabzugsbetrag anrechnen und damit ihren aktuellen Gewinn reduzieren.
Abgeben oder Steuererklärung selber machen?
Zusätzliche Ausgaben für eine Steuerberatung? Die möchte man am liebsten vermeiden. Viele Gründerinnen und Gründer entscheiden sich darum zunächst dafür, die Steuererklärung selber zu machen. Für kleine Unternehmen und Soloselbstständige kann das mithilfe einer Steuersoftware auch gut funktionieren.
Je größer Ihr Business und je umfangreicher Ihre Buchhaltung ist, desto eher sollten Sie aber auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann Ihnen nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung, sondern auch bei der Buchhaltung helfen. So müssen Sie zwar einiges investieren, können am Ende aber meist noch mehr Steuern sparen – und sind von Anfang an auf der sicheren Seite.
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