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Gründungszuschuss verlängern: So sichern Sie sich die zusätzliche Förderung

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Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist die ideale Starthilfe für Existenzgründerinnen und -gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Ist der Antrag erfolgreich, gibt es 6 Monate lang eine Förderung in Höhe des letzten Arbeitslosengelds plus 300 Euro für die soziale Absicherung. Aber wussten Sie auch, dass sich der Gründungszuschuss sogar verlängern lässt – und Sie sich dadurch satte 2.700 Euro extra für den Aufbau Ihres Unternehmens sichern könnten? Wir zeigen, wie es gelingen kann.

Höhe und Dauer der Verlängerung

Die erste Phase des Gründungszuschusses läuft nach 6 Monaten automatisch aus. Wird die Verlängerung bewilligt, gibt es danach für weitere 9 Monate eine Förderung von 300 Euro pro Monat. Hier handelt es sich um einen fixen Betrag, der unabhängig vom letzten Arbeitslosengeld steuerfrei ausgezahlt wird.

Voraussetzungen für die Weitergewährung des Gründungszuschusses

Ob die Verlängerung des Gründungszuschusses gelingt, ist ebenso wie beim ursprünglichen Antrag eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Die wichtigste Voraussetzung: Ihr Unternehmen ist noch nicht profitabel genug, um alle Kosten decken und Ihre soziale Absicherung garantieren zu können. Gleichzeitig müssen die Tragfähigkeit und der potenzielle Erfolg Ihrer Selbstständigkeit aber erkennbar sein. Sollten Ihre Gewinne also regelmäßig weit unter dem zu deckenden Privatbedarf liegen, ist eine zweite Förderphase eher unwahrscheinlich.

Unser Tipp: Nicht zu schnell aufgeben! Wenn Sie plausibel erklären können, warum Ihre Einnahmen in der Startphase deutlich geringer ausgefallen sind als geplant, haben Sie unter Umständen trotzdem die Chance auf eine Verlängerung. Schließlich lassen sich manche Dinge einfach nicht beeinflussen – das hat die Pandemie uns wohl allen gezeigt.

Gründungszuschuss verlängern in 3 Schritten

Möchten Sie Ihren Gründungszuschuss verlängern, sollten Sie etwa 2 Monate vor Ablauf der ersten Förderphase aktiv werden. Die gute Nachricht: Der Antrag auf Verlängerung ist deutlich weniger aufwendig als für die erste Phase. In der Regel umfasst er folgende 3 Schritte:

Schritt 1: Antragsformular anfordern und ausfüllen

Bitten Sie Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit um die Zusendung des Antragsformulars zur Weitergewährung des Gründungszuschusses. Darin werden eventuelle Änderungen der persönlichen Daten sowie der unternehmerischen Tätigkeit erfasst. Wichtig: Um weiter gefördert zu werden, muss Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich, das heißt mit mindestens 15 Stunden pro Woche und umfangreicher als eventuelle Nebentätigkeiten ausgeführt werden.

Schritt 2: Bericht über bisherige Geschäftstätigkeit verfassen

Neben dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie der Agentur für Arbeit einen Bericht über Ihre bisherige Geschäftstätigkeit vorlegen. Hier gibt es keine formellen Vorgaben – Sie können einen Fließtext verfassen oder einzeln zu den im Antrag genannten Aspekten Stellung beziehen. Beschreiben Sie sich, Ihre Geschäftsidee und Ihre Leistungen und legen Sie dar, was Sie bisher unternommen haben, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen. Es sollte deutlich werden, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem Business in absehbarer Zeit auch ohne Unterstützung bestreiten können. Erläutern Sie die Herausforderungen, die Sie bisher daran gehindert haben – aber zeigen Sie auch, dass Sie alles für Ihren Unternehmenserfolg getan und idealerweise bereits künftige Aufträge in der Tasche haben.

Schritt 3: Relevante Belege und Dokumente zusammenstellen und Antrag abgeben

Ihre schriftlichen Ausführungen sollten Sie mit Zahlen und Fakten belegen: Ergänzen Sie Ihren Antrag um eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die erste Förderphase sowie eine Prognose über die zu erwartenden Betriebseinnahmen und -ausgaben für das zweite Halbjahr Ihrer Gründung. Eine Dokumentation über Auftragseingänge, Projektanfragen oder sonstige Bemühungen sorgt für zusätzliche Glaubwürdigkeit.

Sollte die Agentur für Arbeit noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, wird Ihnen das mit Erhalt des Antragsformulars mitgeteilt. Falls nicht, heißt es jetzt Daumen drücken! Schicken Sie Ihren fertigen Antrag per Post ab, am besten 3–4 Wochen bevor Ihre ursprüngliche Förderung ausläuft. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen Rückmeldung, ob die Verlängerung bewilligt wird.

Fazit: Lohnt es sich, den Gründungzuschuss zu verlängern?

Viele Gründerinnen und Gründer sind nach der Bewilligung Ihres Gründungszuschusses erst einmal froh, die Sache hinter sich zu haben. Und schrecken davor zurück, sich erneut in den Bürokratiedschungel zu begeben. Dabei ist der Antrag auf Verlängerung weit weniger kompliziert und aufwendig – und wird bei Erfolg mit einer nicht unerheblichen Summe an Fördergeld belohnt. Es empfiehlt sich also, den Versuch zu machen und sich rechtzeitig proaktiv zu kümmern. Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Wir beraten Sie gern!

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