Gründerwissen – Alles rund um die Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, reduzierter Steuersatz – beim Thema Steuern verlieren Existenzgründer schnell den Überblick. Neben den Ertragssteuern, die den meisten Gründern in Form der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geläufig sein dürften, sind Verbrauchssteuern ein eher fremdes Gebiet. Das hat einen einfachen Grund, als Endverbraucher muss man sie einfach bezahlen. Für Unternehmer ist die Umsatzsteuer dagegen ein sogenannter durchlaufender Posten. Was darunter zu verstehen ist und warum Existenzgründer sich mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigen sollten, wird in diesem Beitrag beantwortet.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Klären wir in einem ersten Schritt zunächst die Begrifflichkeiten und die Anwendung der Umsatzsteuer. In Deutschland werden die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) quasi synonym verwendet. Orientiert man sich eng am Gesetzestext, ist allerdings Umsatzsteuer die richtige Bezeichnung. Die Mehrwertsteuer kann man als Oberbegriff für Umsatzsteuer und Vorsteuer betrachten.

Darüber hinaus tauchen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer weitere Begriffe auf, die jeweils eine anderen Perspektive beschreiben. So wird die Umsatzsteuer auch als indirekte Steuer betrachtet, weil der steuerpflichtige Konsument die Steuer nicht direkt ans Finanzamt bezahlt, sondern die Steuer durch den Verkäufer erhoben wird. Dieser ist dann gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtig. Weil der Unternehmer die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt hat davon abziehen kann, spricht er von Vorsteuer.

Aus Sicht des Staates ist die Umsatzsteuer eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, weil die Einnahmen auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt werden. Die Umsatzsteuer gilt neben der Lohnsteuer und der Energiesteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Wofür wird die Umsatzsteuer erhoben?

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verbrauchssteuer und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, für den Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben. Grundlage dafür ist das Umsatzsteuergesetz UStG., in dem auch geregelt ist, welche Umsätze steuerpflichtig sind und welcher Steuersatz anzusetzen ist.

Eine Umsatzsteuerpflicht setzt die Unternehmereigenschaft voraus. Damit sind alle gewerblichen und selbstständig ausgeübten Tätigkeiten gemeint, mit denen dauerhaft ein Einkommen erzielt werden soll:

  • Verkauf von Produkten
  • Dienstleistungen
  • Import von Produkten (Einfuhrumsatzsteuer)
  • Bezug von Waren und Dienstleistungen aus der Europäischen Union

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

Vorsteuer und Umsatzsteuer sind zwei unterschiedliche Blickwinkel auf die gleiche Steuer. Vereinfacht ausgedrückt ist die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer für Unternehmen eine Vorsteuer. Die auf den Ausgangsrechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer ist dagegen die Umsatzsteuer. Der Betrag, den das Unternehmen ans Finanzamt abführen muss, ist die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer. Für ein Unternehmen entsteht also keine steuerliche Belastung. Deshalb spricht man von einem durchlaufende Posten, der keine Auswirkungen auf das Betriebsergebnis hat. Doch auch wenn ein Unternehmen durch die Mehrwertsteuer nicht belastet wird, ist jeder einzelne Geschäftsvorgang steuerpflichtig.

Für bestimmte Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, nicht die tatsächlich anfallende Vorsteuer abzuziehen, sondern eine vereinbarte Pauschale.

Was bedeutet Soll- und Ist-Besteuerung?

Der Normalfall im unternehmerischen Alltag ist die sogenannte Soll-Besteuerung. Das Steuerrecht spricht dann von vereinbarten Entgelten. Damit ist gemeint, dass die Umsatzsteuer fällig wird, sobald die Leistung erbracht wurde, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat. Dadurch können Unternehmen, vor allem Existenzgründer in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Deshalb kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag auch einer sogenannten Ist-Besteuerung zustimmen. Das meint die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Die Umsatzsteuer muss also erst dann ans Finanzamt abgeführt werden, wenn die Rechnung vom Kunden bezahlt wurde.

Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung:

  • Der Vorjahresumsatz darf nicht mehr als 600.000 Euro betragen.
  • Das Unternehmen ist von der Buchführungspflicht befreit.
  • Das Gewerbe entspricht einer freiberuflichen Tätigkeit.

Der Abzug der Vorsteuer ist von der Wahl der Soll- oder Ist-Besteuerung nicht betroffen. Unternehmen können die Vorsteuer abziehen, sobald ihnen eine Lieferung oder Leistung in Rechnung gestellt wurde, unabhängig davon, wann diese bezahlt wird.

Welche Mehrwertsteursätze gibt es?

Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 % und wird auf den Netto-Rechnungsbetrag erhoben. Für bestimmte Güter und Leistungen wird nur ein ermäßigter Steuersatz von 7 % angesetzt. Für welche Leistungen der ermäßigte Steuersatz gilt, ist in einer Liste der Finanzverwaltung aufgeführt. Dazu gehören neben einem Großteil der Lebensmittel beispielsweise auch Bücher und urheberrechtlich geschützte Dienstleistungen.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer?

  • Nettobetrag x 0,19, oder Nettobetrag x 0,07 – ermittelt die Umsatzsteuer
  • Bruttobetrag ./. 1,19 x 0,19, oder Bruttobetrag ./. 1,07 x 0,07 – ermittelt die Umsatzsteuer
  • Nettobetrag x 1,19, oder Nettobetrag x 1,07 – ermittelt den Bruttorechnungsbetrag
  • Bruttobetrag ./. 1,19, oder Bruttobetrag ./. 1,07 – ermittelt den Nettorechnungsbetrag

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten vom 01.07. bis 31.12.2020 die reduzierten Steuersätze 16% und 5%. Diese werden ab dem 1. Januar 2021 automatisch wieder auf 19% bzw. 7% erhöht.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Existenzgründer deren voraussichtliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen 22.000 Euro nicht überschreitet, können die sogenannte Kleinunternehmerregelung beantragen. In den Folgejahren gilt diese Grenze für das Vorjahreseinkommen und zusätzlich darf der voraussichtliche Jahresumsatz im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen. Existenzgründer, die diese Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie können im Gegenzug allerdings auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Zudem sollte die Nutzung der Kleinunternehmerregelung bei der Rechnungsstellung angegeben werden. Ob es sich lohnt, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.

Wann mache ich eine Umsatzsteuererklärung?

Unternehmer müssen einmal im Jahr ihre Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Zudem sind Existenzgründer in den ersten beiden Jahren von der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlung betroffen. Danach hängt die Vorauszahlung von den erzielten Umsätzen ab. Bei einer Umsatzsteuer von weniger als 1.000 Euro reicht die Jahressteuererklärung. Bei einer vereinnahmten Umsatzsteuer von bis zu 7.500 Euro muss die Steuererklärung quartalsweise gemacht werden. Für höhere Umsätze gilt weiterhin die monatliche Umsatzsteuervorauszahlung.

 

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