Der Gründungszuschuss für Arbeitslose wirkt
Rund ein Viertel aller jungen Unternehmen startet aus der Arbeitslosigkeit heraus. Die Gründe dafür sind zwar sehr unterschiedlich, nicht selten wird damit aber der Versuch gestartet, eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln. Meist mit Erfolg, wie eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, vor allem wenn der Start mit einem Gründungszuschuss erleichtert wurde.
Gründer langfristig erfolgreich
Demnach sind rund 81 Prozent der Gründer und 80 Prozent der Gründerinnen auch 40 Monate nach Gründung weiterhin selbstständig. Nur wenige Gründer kehren innerhalb dieser Zeit wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurück. Das zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Institut hat in seiner Analyse vor allem die Auswirkungen der Reform zum Gründungszuschuss 2011 untersucht. Die damalige Regierung sah sich gezwungen, das als wenig effizient und teuer geltende System der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit zu reformieren und auf neue Beine zu stellen. Bis zu 145.000 Gründungswillige hatten mit dem vorherigen System den Weg in die Selbstständigkeit gewagt, oft nur bis zum Ende des Förderzeitraums. Mit der Reform und ihren restriktiveren Maßnahmen brachen die bewilligten Förderungen in der Folge drastisch ein.
Allerdings haben bereits frühere Studien gezeigt, dass ein Abbruch der geförderten Selbstständigkeit, beispielsweise die sogenannten Ich-AGs, nicht zwingend als Pleite angesehen werden muss. Vielmehr haben die Betroffenen in der Zeit der Selbstständigkeit wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben können, mit denen sie wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt sind.
Geförderte Unternehmen verdienen gut und schaffen Arbeitsplätze
In den meisten Fällen dürfte allerdings eine dauerhafte und erfolgreiche Selbstständigkeit angestrebt werden. Die Chancen dafür stehen laut IAB-Studie sehr gut. Von den inzwischen rund 20.000 bis 30.000 geförderten Gründungsvorhaben pro Jahr, sind der überwiegende Teil auch nach mehreren Jahren noch aktiv. Und nicht nur das, die unterstützten Unternehmensgründer verdienen auch mehr Geld als vergleichbare Gründer ohne Förderung. So kommen Gründer durchschnittlich auf ein um 1.200 Euro höheres Einkommen pro Monat. Bei Gründerinnen liegt es etwa 620 Euro höher. Auch andere Faktoren mit denen sich die Wirksamkeit von Förderprogrammen erfassen lässt, signalisieren einen Erfolg. So schafft mehr als jedes dritte geförderte junge Unternehmen zusätzliche Arbeitsplätze und erzielt damit einen über die Förderung hinausgehenden gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Die Arbeitsmarktforscher sprechen in diesem Zusammenhang von einer „doppelten Dividende“. Allerdings und auch das soll nicht verschwiegen werden, schaffen Gründer, die nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und keine dementsprechende Förderung erhalten, mehr Arbeitsplätze. Aus Sicht der Forscher sei dies nicht verwunderlich, weil Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit trotz Förderung schwierigere Startbedingungen haben. Zudem sei die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze nicht das primäre Ziel der Gründungsförderung.
Mitnahmeeffekte zu vernachlässigen
Ein Problem staatlicher Förderprogramme sind unbeabsichtigte Effekte, die sich aber nicht immer ganz vermeiden lassen. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Mitnahmeeffekte. Zwei Aspekte sind für die Forscher dabei von Bedeutung. Sie gehen von einer Mitnahme aus, wenn der Existenzgründer auch ohne Förderung ein Unternehmen gründen würde und wenn die Förderung keinen positiven Effekt auf das Gründungsvorhaben hat. Bezogen auf die Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit lassen sich diese Effekte nach der Reform 2011 nicht im nennenswerten Umfang feststellen. Ob und in welchem Umfang Mitnahmeeffekte vorliegen, wurde bereits in mehreren Studien untersucht, die für die aktuelle Untersuchung ausgewertet wurden. Demnach könnte bei 10 bis 30 Prozent der geförderten Gründer ein Mitnahmeeffekt vorliegen. Für die Forscher ist das Problem damit weitaus geringer, als oftmals angenommen wird. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen sie bei einem weiteren Aspekt, der im Zusammenhang mit der Gründungsförderung betrachtet wird. Es geht um Verdrängungseffekte, also darum, ob geförderte Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen durch die Förderung einen Wettbewerbsvorteil haben. Auch wenn dies in Einzelfällen nicht auszuschließen ist, so ist dieser Effekt für die Forscher noch seltener nachzuweisen.
Förderprogramme sind eine sinnvolle Unterstützung
Unter Berücksichtigung aller Aspekte ist die Förderung von Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit eine sinnvolle Maßnahme, so das klare Fazit der Studie. Auch wenn sich durch die Reform 2011 die Anzahl der unterstützten Gründungswilligen deutlich reduziert hat, so hat sie dennoch zu einer signifikanten Verbesserung geführt. Vor allem die hohe Quote von Gründungen, die auch nach 40 Monaten noch aktiv sind und neben guten Einkommen auch Beschäftigungseffekte erzielen, ist für die Forscher ein deutliches Signal für die Wirksamkeit der Programme. Sie plädieren deshalb für einen weiteren Ausbau der Förderprogramme und können sich die Förderung auch als Pflichtleistung vorstellen, so wie sie es vor der Reform war. Aktuell haben Arbeitssuchende keinen Rechtsanspruch auf Förderung, sondern müssen neben den formalen Voraussetzungen (noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld) auch die persönlichen Voraussetzungen nachweisen und ein Geschäftskonzept vorlegen, mit dem sich langfristig eine hauptberufliche, erfolgreiche Selbstständigkeit aufbauen lässt. Dies muss durch eine fachkundige Stelle bescheinigt werden.
Der Gründungszuschuss im Überblick
Mit der Reform des Gründungszuschusses 2011 wurden die Voraussetzungen der Förderung restriktiver gestaltet und vor allem aus der Pflichtleistung eine Ermessensleistung. Die wesentlichen Punkte sind bis heute unverändert. Ziel war es, die im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit vorgesehenen Mittel von etwa 1,7 Milliarden Euro, um rund 700 Millionen Euro zu reduzieren. In der Praxis ist dieser Betrag teilweise sogar höher ausgefallen. Damit dieses Ziel erreicht werden konnte, muss für eine erfolgreiche Antragstellung ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen. Die bewilligte Förderung wird dann in zwei Phasen gegliedert. In den ersten sechs Monaten wird ein Gründungszuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengelds und ein Zuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro pro Monat bezahlt. Für die zweite Phase, die neun Monate umfasst, ist zwingend eine hauptberufliche Selbstständigkeit und eine Tragfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Dann wird das Vorhaben weiterhin mit 300 Euro pro Monat unterstützt.