Selbstständig oder scheinselbstständig?
Am Anfang steht immer die Gründung. Doch was danach folgt, kann sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Rede ist von der echten Selbstständigkeit und der Selbstständigkeit, die der Staat bzw. dessen Behörden eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit nennt, umgangssprachlich auch als Scheinselbstständigkeit bezeichnet. Das Gesetz kennt diesen Begriff gar nicht, aber es gibt rechtliche Merkmale, anhand derer eine solche Scheinselbstständigkeit angenommen wird. Gerade Soloselbstständige geraten schnell in Gefahr, dass ihre Selbstständigkeit angezweifelt wird. Das kann unangenehme und teure Folgen haben, sowohl für den Auftraggeber als auch für den Selbstständigen selbst.
Auswirkungen auf die Auftragslage
Ungemach droht allerdings nicht nur von Behördenseite. Immer öfter werden Freiberufler gar nicht mehr beauftragt, weil die beauftragenden Unternehmen das Risiko meiden. Eine aktuelle Studie des Bundesverbands für selbstständige Wissensarbeit und dem Institut für Management und Innovation der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen kommt diesbezüglich zu einem eindeutigen Ergebnis. Demnach würden immer mehr Unternehmen seltener mit Freiberuflern zusammenarbeiten oder sogar vollständig auf sie verzichten. 1.450 Freelancer wurden für die Studie im vergangenen Sommer befragt und äußerten sich teilweise sehr besorgt über die bestehende Rechtsunsicherheit. Immerhin rund 14 Prozent mussten aufgrund der aktuellen Entwicklung auch schon Einkommenseinbußen hinnehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Unternehmertum?
In diesem Zusammenhang wird oft die spannende Frage gestellt, was eigentlich den Selbstständigen vom Unternehmer unterscheidet. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft synonym verwendet. Und tatsächlich gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber eben auch einige entscheidende Unterschiede. Der Blick in die Gewerbeordnung bietet eine erste Orientierung. Demnach ist selbstständig, wer eigenverantwortlich arbeitet, dabei frei über den Einsatz der Arbeitszeit sowie die eingesetzten Betriebsmittel verfügt, keinen Anweisungen unterliegt und seine Tätigkeit ausübt, um Gewinne zu erzielen. Das Steuerrecht unterscheidet dann noch, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ausgeübt wird. Dabei gilt eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich als gewerblich, wenn sie nicht ausdrücklich die Bedingungen der freien Berufe erfüllt. Zu diesen sogenannten Katalogberufen gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten oder Architekten.
In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird noch eine andere Unterscheidung vorgenommen. Dabei ist die selbstständige Tätigkeit überwiegend von der Person und der Ausbildung des Inhabers abhängig. Der betriebliche Mehrwert wird vor allem durch seine Person erbracht. Im Gegensatz dazu leitet der Unternehmer ein System, in dem die Wertschöpfung erbracht wird. Seine Aufgabe besteht darin, das System in Gang zu halten und weiterzuentwickeln. Dafür setzt er geeignete Mitarbeiter ein oder kauft notwendige Leistungen dazu. Im Gegensatz zum Selbstständigen kann das System Unternehmen auch unabhängig von der Person des Gründers bzw. Inhabers funktionieren.
Woran erkennt man Scheinselbständigkeit?
In der Praxis lässt sich die Scheinselbstständigkeit manchmal nur schwer erkennen und die Grenzen verschwimmen schnell. Zieht man die Definition der Deutschen Rentenversicherung zurate, dann treten Scheinselbstständige zwar formal unabhängig auf, haben jedoch eher den Status eines abhängig Beschäftigten. Konkret werden vier Aspekte betrachtet:
- Persönliche Abhängigkeit
- Fremdbestimmtheit
- Weisungsgebundenheit
- Unternehmerisches Auftreten
Wie kann ich sichergehen, dass ich nicht als scheinselbstständig einfgestuft werde?
Für die Feststellung der Scheinselbstständigkeit ist im Normalfall die Rentenversicherung zuständig, auch wenn der Impuls von anderen Behörden ausgehen kann, etwa dem Finanzamt oder der Arbeitsagentur. Soloselbstständige, die auf Nummer sichergehen wollen, können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf kostenlose Statusfeststellung stellen. Vor allem Selbstständige, deren Einnahmen überwiegend von einem Kunden abhängen, sollten diesen Weg gehen und so für sich selbst und einen möglichen Auftraggeber Klarheit schaffen.
Worauf sollten Gründer achten um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden?
Existenzgründer, die als sogenannte Soloselbstständige ihren beruflichen Alltag bestreiten wollen, sollten darauf achten, den Verdacht der Scheinselbstständigkeit von Beginn an zu vermeiden. Dafür können sie neben der bereits erwähnten Statusfeststellung ihr Erscheinungsbild als Selbstständiger pflegen. Dazu gehört beispielsweise:
- Einen eigenen Auftritt im Internet, der eine eigene Mail-Domain, eine eigene Internetseite und eventuell auch eigene Social-Media-Aktivitäten umfasst.
- Auch wenn Selbstständige Online-Plattformen zur Kundenakquise nutzen, so sollten sie sich nicht auf Jobs bzw. Ausschreibungen bewerben, sondern mit einem Angebot ihre Dienstleistung anbieten.
- Selbstständige sollten außerdem über eigene Arbeitsräumlichkeiten und Betriebsmittel verfügen. Sie bestimmen ihre Arbeitszeiten und sorgen auf eigene Rechnung für erforderliche Weiterbildungen.
- Selbstständige werden nicht durch Maßnahmen ihrer Auftraggeber kontrolliert, sondern vereinbaren Abgabetermine oder Zwischenziele.
In der Praxis ist die konkrete Beurteilung der Scheinselbstständigkeit nicht immer ganz einfach. Gründer sollten deshalb darauf achten, möglichst alle der genannten Merkmale einzuhalten. Ist das nicht immer möglich, so sollte dennoch die meisten Voraussetzungen erfüllt werden und die Selbstständigkeit klar erkennbar sein.
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