Unternehmergesellschaft – Die Mini-GmbH
Existenzgründer müssen zum Beginn ihrer unternehmerischen Laufbahn viele Entscheidungen treffen. Eine der Wichtigen betrifft die künftige Rechtsform ihres Unternehmens. Es ist der Spagat zwischen rechtlichen Anforderungen, einer Beschränkung der Haftung, steuerlichen Aspekten, Kosten und Berichtspflichten. Vorab sei so viel gesagt, eine one size fits all-Lösung gibt es nicht. Jede Entscheidung hat ihre Vor- und Nachteile und kann sich auch im Laufe eines Unternehmensdaseins verändern. Neben der GBR erfreut sich vor allem die Unternehmergesellschaft UG bei Gründern großer Beliebtheit. Doch auch wenn die ersten Hürden leicht zu überspringen sind, eine UG ist nicht immer die richtige Wahl.
Was ist eine Unternehmergesellschaft?
Eine Unternehmergesellschaft ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der weitverbreiteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH. 2008 wurde sie in Deutschland eingeführt, als Alternative für die zunehmend populärer werdende britische Limited (Ltd.). Obwohl sie anfangs mit viel Argwohn beäugt wurde, spöttische Ableitungen wie „Unter Gaunern“ oder „1-Euro-GmbH“ machten die Runde, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit und gilt inzwischen als Erfolgsmodell, mit dem eine Existenzgründung in Deutschland vereinfacht werden soll.
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Der wesentliche Unterschied einer UG im Gegensatz zur regulären GmbH ist die geringere Höhe des erforderlichen Stammkapitals. Für die Gründung ist theoretisch nur die Einzahlung von einem Euro erforderlich. Damit sind Gründer allerdings noch lange nicht aus der persönlichen Haftung entlassen. Einerseits führt ein niedriges Stammkapital schnell zur Überschuldung, andererseits fordern Geldgeber wie Banken oder Investoren zusätzlich die persönliche Haftung des Gründers.
Was sind die Merkmale einer UG?
- Die UG muss von mindestens einer natürlichen Person gegründet werden.
- Das Unternehmen muss mit dem Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) firmieren.
- Es muss mindestens ein Euro Stammkapital eingezahlt werden. Sacheinlagen sind nicht möglich.
- Die UG wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, von einem Notar beurkundet und im Handelsregister eingetragen.
- Eine Unternehmergesellschaft wird von einem Geschäftsführer vertreten.
- Die Haftung der UG ergibt sich aus dem GmbH-Gesetz und ist der GmbH gleichgestellt.
Existenzgründer, die ihr persönliches Risiko minimieren wollen, sind bei einer Unternehmergesellschaft gut aufgehoben. Die Gründung muss zwar ähnlich hohe formale Voraussetzungen erfüllen wie die GmbH-Gründung. Durch die geringen Anforderungen an das Stammkapital wird der Schritt allerdings deutlich erleichtert. Wie schon gesagt, wird die Haftungsbegrenzung allerdings in den meisten Fällen nur gegenüber Geschäftspartnern oder Mitarbeitern wirksam. Banken und Investoren verlangen in der Regel die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Damit Geschäftspartner einer UG auch auf der sicheren Seite sind, hat der Gesetzgeber für die UG ein spezielles Verfahren vorgeschrieben. Genau wie bei der GmbH sollte in einer UG mindestens 25.000 Euro des Stammkapitals auch eingezahlt werden. Dafür haben die Gründer allerdings ein paar Jahre Zeit. Sie sind dazu verpflichtet, mindestens 25 Prozent ihres erwirtschafteten Gewinns als Rücklage zu bilden. Das wird auch Ansparpflicht genannt. Mit diesem Geld dürfen nur Verluste aus dem Vorjahr ausgeglichen und/oder das Stammkapital erhöht werden. Sind die 25.000 Euro eingezahlt, entfällt die Ansparverpflichtung und die UG könnte auch in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Dies kommt allerdings einer teuren und aufwendigen Umfirmierung gleich.
Wann ist eine UG die richtige Entscheidung?
Einfach ist gut. Zumindest gilt dies oft im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung. So verwundert es auch nicht, dass die Unternehmergesellschaft hierzulande als Erfolg gilt und die britische Limited weitgehend verdrängt hat. Doch natürlich stehen den Vorteilen auch Nachteile gegenüber. Je nach Betrieb und Geschäftsfeld kann sich die UG als nachteilig erweisen, schließlich wird durch die Firmierung offensichtlich, dass ein Unternehmen mit wenig Kapital gegründet wurde. Doch davon sollten sich Gründer nicht abschrecken lassen, denn nicht immer spielt die Haftungsbeschränkung im täglichen Geschäftsleben eine große Rolle.
Ein viel gravierender und auch teurer Nachteil der UG gegenüber der GBR ist die umfangreichere Buchhaltungs- und Berichtspflicht, an die die gleichen Anforderungen gestellt werden wie bei der regulären GmbH. Hinzu kommt die Notwendigkeit, relevante Vorgänge wie beispielsweise Änderungen in der Gesellschafterstruktur notariell beurkunden zu lassen.
Existenzgründer sollten sich also sehr genau überlegen, ob die Unternehmergesellschaft für sie geeignet ist. Wer auf die niedrigere finanzielle Hürde setzt, zeitnah allerdings eine reguläre GmbH im Blick hat, sollte vielleicht bemüht sein, die dafür erforderlichen 12.500 Euro zusammenzubringen und direkt eine GmbH zu gründen. Auch wenn der die Ansparpflicht auf dieses Ziel hinarbeitet, so ist die Umfirmierung am Ende ein sehr aufwendiger und teurer Prozess.
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