Sprung ins warme Wasser – Nebenberuflich ein Unternehmen gründen

Direkt von null auf hundert, das geht manchen Unternehmern und Unternehmerinnen in spe viel zu schnell – aus unterschiedlichen Gründen. Entweder sind Schule oder Studium noch nicht abgeschlossen, es fehlen die notwendigen finanziellen Mittel und die Voraussetzungen zur Gründungsförderung werden nicht erfüllt, oder es mangelt letztlich noch am Mut, den entscheidenden Schritt zu gehen. Sicher, jedes einzelne Motiv hat seine Berechtigung, allerdings gibt es einen Weg, um trotzdem zu seinem eigenen Unternehmen zu kommen. Die Gründung neben Beruf, Schule oder Studium, im Fachjargon auch Nebenerwerbsgründung genannt. Gerade die zunehmende Digitalisierung erleichtert die Unternehmensgründung aus dem heimischen Wohnzimmer und ermöglicht die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle.

Auf diesem Weg die ersten unternehmerischen Schritte zu wagen, wird immer beliebter. Laut aktuellem KfW-Gründungsmonitor ist die steigende Zahl von Startups und Existenzgründungen vor allem auf die Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen. 377.000 Menschen haben im Jahr 2019 quasi in ihrer Freizeit ein Unternehmen gegründet, ein Zuwachs von 85.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Vorteile wie finanzielle Sicherheit liegen auf der Hand, werden aber durch einen höheren Arbeitseinsatz eingekauft. So haben Nebenerwerbsgründungen Vor- und Nachteile, weisen aber vor allem ein paar Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt.

Nebenberuflich selbstständig machen – Darauf sollten Gründer achten

Erst mal klein anfangen und das Risiko minimieren, das ist der Plan der meisten nebenberuflichen Gründer. Und der ist genau richtig, entbindet aber nicht von zahlreichen Verpflichtungen, wie sie auch bei einer Vollzeit-Gründung zu beachten wären. Gleichzeitig stehen nebenberuflichen Gründern auch immer mehr Türen offen, beispielsweise in der Gründungsförderung. So sind inzwischen einige Förderprogramme der KfW auch für Nebenerwerbsgründer geöffnet, sofern sie mit dem Unternehmen in absehbarer Zeit den Haupterwerb anstreben. Doch auch hier gilt: kein Geld ohne Konzept. Damit eine nebenberufliche Existenzgründung erfolgreich wird und eine Chance auf Förderung hat, sollte sie sorgfältig vorbereitet werden, idealerweise mit einem ausführlichen Businessplan.

Formale Anforderungen an eine Nebenerwerbsgründung

Sobald die eigene Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll, müssen in Deutschland einige grundlegende Formalitäten erledigt werden, die auch für eine nebenberufliche Gründung gelten. Der erste Schritt führt zum Gewerbeamt, um einen Gewerbeschein zu beantragen, und zum Finanzamt. Sind für das Vorhaben keine weiteren Voraussetzungen oder Qualifikationen zu erfüllen, beispielsweise die Meisterpflicht im Handwerk, reicht die einfache Anmeldung. Freiberufler müssen nicht zum Gewerbeamt, sondern können sich ihren freiberuflichen Status vom Finanzamt bestätigen lassen. Für die Anmeldung des Unternehmens spielt es an dieser Stelle keine Rolle, ob eine hauptberufliche oder nebenberufliche Gründung vorliegt. Anders sieht das bei der Krankenkasse aus, die eine Statusfeststellung anhand der Einnahmen vornimmt. Wer sein Nebenerwerbsunternehmen mit Angestellten plant, wird grundsätzlich als Vollzeit-Unternehmer eingestuft.

Den Arbeitgeber informieren

Bevor man sich auf den Weg zur Behörde macht, sollte das Gründungsvorhaben allerdings mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Grundsätzlich darf einem der Arbeitgeber das Vorhaben nicht untersagen. Allerdings müssen dafür Regeln eingehalten werden. Man darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und auch keine Informationen aus der Beschäftigung, beispielsweise über Kundendaten nutzen. Selbstredend darf die hauptberufliche Tätigkeit nicht unter der Nebenerwerbsgründung leiden. Im besten Fall kann man mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, die dann auch schriftlich fixiert wird.

Auch aus Arbeitslosigkeit ist die Nebenerwerbsgründung möglich

Studenten benötigen keine Genehmigung ihrer Universität, müssen ansonsten aber die gleichen Anforderungen erfüllen. Auch Arbeitslose können mit einer nebenberuflichen Gründung versuchen wieder erste Schritte zu einer beruflichen Integration zu schaffen. Sie müssen ihre Pläne allerdings gegenüber der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter anzeigen. Bis zu 15 Stunden pro Woche darf die nebenberufliche Tätigkeit umfassen, ohne den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu verlieren. Gewinne, die über die Freibeträge hinausgehen, werden allerdings angerechnet. Übrigens sind Nebenerwerbsgründungen aus Arbeitslosigkeit unter bestimmten Umständen förderfähig und können die Voraussetzungen für ein AVGS-Coaching erfüllen.

Nebenerwerbsgründungen aus Sicht der Krankenkasse

In der Regel sind Gründer im Nebenerwerb über ihre hauptberufliche Tätigkeit sozialversichert. Das beinhaltet die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Während sich die Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung durch die Nebenerwerbstätigkeit nicht verändern, haben die zusätzlichen Einnahmen unter Umständen einen Einfluss auf die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags. Maßgeblich sind der zeitliche Umfang der nebenberuflichen Tätigkeit und die Höhe der Einnahmen. Zeitlich darf für ein nebengewerblich geführtes Unternehmen nicht mehr als 18 bis 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden, ansonsten gilt es nicht mehr als Nebenerwerb. Der zweite Faktor betrifft die Höhe der Einnahmen aus der hauptberuflichen Tätigkeit und dem Nebenerwerb. Stammt das Einkommen überwiegend aus der hauptberuflichen Tätigkeit, werden keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge erhoben. Sind die Einnahmen aus dem Nebenerwerb aber höher, kann die Krankenkasse diese als Vollerwerbsgründung ansehen. Dadurch erhöhen sich die Krankenkassenbeiträge maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im Einzelfall sind die Grenzen nicht immer scharf gezogen. Deshalb sollten Nebenerwerbsgründer den Status von der Krankenkasse feststellen lassen.

Nebenberuflich gründen mit der Kleinunternehmerregel

Für nebenberufliche Gründer kann es von Vorteil sein, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist ein Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro und im Folgejahr von weniger als 50.000 Euro. Gründer müssen dann keine Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen ausweisen, können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen. Der wesentliche Vorteil ist jedoch, dass durch die Kleinunternehmerregel die monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen der Umsatzsteuer entfallen und der bürokratische Aufwand etwas reduziert wird.

 

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