Soll ich in der Krise gründen?
Wumms oder Wucht? Die Reaktionen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie könnten unterschiedlicher kaum sein. Während die einen mit Milliardensummen jonglieren, müssen die anderen kleine Brötchen backen. Vor allem Existenzgründer und junge Unternehmen hat Corona mit voller Wucht erwischt. Umsatzausfälle von bis zu 100 Prozent waren keine Ausnahme. Inzwischen stabilisiert sich die Lage etwas, auch wenn in vielen Unternehmen noch keine Entwarnung gegeben werden kann.
Besonders stark betroffen sind Gründerinnen, stellt der Bundesverband Deutsche Startups fest, der dazu im Rahmen des aktuellen “Female Founders Monitor” eine Blitzumfrage unter 144 Gründerinnen durchgeführt hat. Demnach sind 70 Prozent der befragten Frauen von negativen Auswirkungen auf ihr Unternehmen betroffen. Hinzu kommt eine deutlich verschlechterte Vereinbarkeit von Unternehmen und Familie, weil trotz belastender Mehrarbeit nun auch noch die Kinderbetreuung hinzukommt.
Steigende Anzahl von Notgründungen erwartet
Dabei sah zu Beginn des Jahres alles gut aus. Mit dem Schwung aus dem Vorjahr hätte 2020 ein gutes Jahr für Unternehmensgründer werden können. 2019 stieg die Zahl der Gründungen und auch die Zahl der geplanten Gründungen laut KfW-Gründungsmonitor erstmals seit fünf Jahren wieder an. Ob die geplanten Gründungen in diesem Jahr tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, sei angesichts der aktuellen unklaren Situation allerdings sehr fraglich. Vielmehr rechnet die KfW-Bank mit einer steigenden Zahl sogenannter Notgründungen, also Gründungen die aus einer bestehenden oder erwarteten Arbeitslosigkeit mangels Alternativen geplant würden. Tatsächlich können wir eine solche Entwicklung mit den Erfahrungen aus unserer täglichen Beratungspraxis bestätigen. Der Beratungsbedarf von Gründern und Gründerinnen die jetzt ihre Chance sehen oder sehen müssen hat deutlich angezogen. Doch keine Sorge, unser modulares Gründercoaching mit AVGS schafft schnell Klarheit und Sicherheit für die nächsten Schritte.
Die staatliche Hilfe trifft nicht immer
Unsicherheit und fehlende Liquidität sind momentan die zentralen Themen mit denen sich frisch gebackene Gründer beschäftigen. Nachdem ihre Situation in den ersten Corona-Hilfspaketen keine Berücksichtigung fand, hat die Bundesregierung im zweiten Anlauf ein Maßnahmenpaket für Startups im Umfang von 2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, mit dem vor allem die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt werden soll. Für noch junge Gründungsvorhaben ist dabei vor allem die 2. Säule von Bedeutung. Sie richtet sich an jene, die keinen Zugang zur 1. Säule haben, in der vor allem Startups mit solider Wachstumsstory und Bedarf an Wagniskapital bedacht werden. Mit einem sogenannten Matching-Prozess soll sichergestellt werden, dass vor allem die aussichtsreichen Startups nicht unter die Räder kommen. Deshalb setzt der Staat auf die Wagniskapitalgeber, und fördert deren Engagement in Unternehmen die einen akuten Finanzierungsbedarf haben.
Das betrifft selten die eher kleinen lokal angesiedelten jungen Unternehmen. Ihnen will man mit der 2. Säule unter die Arme greifen, sofern die sonstigen Überbrückungshilfen nicht zutreffend waren. Allerdings hat der Bund dafür keine einheitlichen Regelungen erlassen, sondern den Ländern und Kommunen die konkrete Ausgestaltung der Fördermaßnahmen überlassen. Auf jeden Fall müssen auch diese Unternehmen einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass es überhaupt einen nachweislichen Finanzierungsbedarf gibt und das Unternehmen nicht schon vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten war. So richtig treffen auch diese Maßnahmen nicht auf Unternehmensgründungen aus den ersten Monaten 2020 zu.
Gründungsförderung ohne Corona-Bezug
Doch auch für ganz junge Unternehmen ist die Lage nicht aussichtslos. Immerhin stehen die bisherigen Förderprogramme von Land und Bund den Gründern noch immer zur Verfügung. Da ist zum einen das Gründerstipendium.NRW zu nennen, dass im Zuge der Corona-Krise ausgeweitet wurde. Statt der üblichen 12 Monate hatten die Stipendiaten, deren Unterstützung am 30.06.ausgelaufen wäre, nun einen Anspruch auf weitere drei Monate. Zukünftig läuft das Stipendium unter den regulären Bedingungen weiter. Das bedeutet eine finanzielle Unterstützung von 1.000 Euro pro Monat und ein individuelles Gründercoaching für maximal ein Jahr. Die Gründer und Gründerinnen müssen aber eine zukunftsweisende Idee umsetzen wollen. Das können neuartige Dienstleistungen sein, innovative Produkte oder optimierte Verfahren. Gefördert werden Unternehmen die kurz vor der Gründung stehen oder in den letzten 12 Monaten gegründet haben.
Aber die Förderdatenbank spukt noch eine Menge weiterer Möglichkeiten aus, um mit finanzieller Unterstützung und/oder ergänzendem Coaching das eigene Unternehmen zu gründen und zu entwickeln. Die Programme lassen sich grob in die Förderung vor und nach der Gründung unterteilen. Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote für die Gründung aus Arbeitslosigkeit, für die Übernahme bestehender Unternehmen oder speziell zugeschnitten auf handwerkliche Betriebe – beispielsweise mit der Meistergründungsprämie. Eine Übersicht haben wir hier zusammengestellt: https://www.meine-gruendungsberatung.de/foerdermittel-existenzgruendung/.
Damit Gründer und Gründerinnen in den Genuss der öffentlichen Förderung kommen, müssen sie bei allen Programmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die unterscheiden sich zwar in den Details, immer erforderlich ist allerdings ein klares Konzept, basierend auf einem Businessplan. Im Dschungel der Programme kennen sich unsere Berater bestens aus. Sie wissen genau welches Förderprogramm für ein Gründungsvorhaben geeignet ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Übrigens bieten wir unsere kostenlose Erstberatung natürlich auch in Krisenzeiten an.