Unternehmerlohn – Richtig kalkuliert
Durch das Jahr 2020 und die Corona-Pandemie haben manche Bezeichnungen eine ungewohnte Aufmerksamkeit erlangt. Einer dieser Begriffe war der Unternehmerlohn. Die Überbrückungshilfen für Selbstständige hatten es offenbart: Selbstständige wollen und müssen von ihrer unternehmerischen Tätigkeit auch leben können. Das war für manche politische Entscheidungsträger überraschend, aber auch Existenzgründer schenken dem Unternehmerlohn nicht immer die nötige Aufmerksamkeit. Dabei gehört er fest in jeden Businessplan. In diesem Blogpost zeigen wir, wie Existenzgründer den Unternehmerlohn richtig kalkulieren und welche Fehler sie dabei vermeiden sollten.
Wie unterscheiden sich Unternehmerlohn und Privatentnahme?
Existenzgründer wollen in der Regel mit ihrem Unternehmen Geld verdienen, um damit auch ihren privaten Lebensstil zu finanzieren. Vereinfacht gesagt, muss unterm Strich noch genug übrigbleiben. In der unternehmerischen Praxis zeigen sich allerdings erhebliche Unterschiede, was das genau bedeutet. An erster Stelle entscheidet die Unternehmensform darüber, wie die Entlohnung des Inhabers oder Geschäftsführers geregelt ist. Während bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) ein reguläres Gehalt bezahlt wird, wird der Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR) als Privatentnahme bezeichnet. Selbst bei gleich hohen Summen sind die Auswirkungen beispielsweise auf den Gewinn höchst unterschiedlich. Während das Geschäftsführergehalt zu den Betriebsausgaben (Personalkosten) zählt und damit den Gewinn des Unternehmens steuermindernd reduziert, ist dies bei der Privatentnahme nicht der Fall. Dennoch sind die Privatentnahmen Kosten, die im Unternehmen erwirtschaftet werden müssen. An dieser Stelle kommt der Unternehmerlohn ins Spiel, mit dem keine tatsächlichen Gehaltszahlungen gemeint sind, sondern der zunächst eine kalkulatorische Größe darstellt. Ziel des kalkulatorischen Unternehmerlohns ist eine solide Erfassung aller Kosten, um daraus marktfähige Preise ableiten zu können.
Wie wird der Unternehmerlohn kalkuliert?
In einem ersten Schritt werden alle Ausgaben der persönlichen Lebensführung ermittelt. Sie setzen die untere Grenze des Unternehmerlohns. Dabei sollten alle Aufwendungen berücksichtigt werden, von der monatlichen Miete über Haushaltsausgaben bis hin zur Freizeitplanung und der sozialen Absicherung. Eine formelhafte Berechnung wie beispielsweise die lange Zeit verbreitete Seifenformel (18 x Wurzel aus Umsatz) sind inzwischen nicht mehr statthaft. Vielmehr müssen die Werte nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2008 individuell ermittelt werden. Zusätzlich zur reinen Kostenermittlung spielen aber noch zwei weitere Faktoren eine Rolle. So muss immer auch beachtet werden, wie viel Geld dem Unternehmen entzogen werden kann, ohne ihm wirtschaftlich zu schaden. Außerdem sollte immer auch die marktübliche Entlohnung einer vergleichbaren Tätigkeit im Blick behalten werden, auch wenn man diesen Punkt in der Gründungsphase noch etwas vernachlässigen kann. Für Existenzgründer ist es entscheidender, einen angemessenen Unternehmerlohn zu ermitteln, damit Sie diesen mit ihrer Preisstrategie auch verdienen können. Der kalkulatorisch ermittelte Unternehmerlohn muss dem Unternehmen also nicht immer entzogen werden, er muss aber immer verdient werden. Ansonsten laufen Existenzgründer Gefahr, dass sie zwar viel arbeiten, am Ende aber ihren privaten Lebensunterhalt nicht bestreiten können.
Unternehmerlohn im Businessplan
Aus diesem Grund gehört ein sauber kalkulierter Unternehmerlohn zwingend in den Businessplan. Banken und andere Förderinstitute wollen nicht nur wissen, wie das Unternehmen Geld verdienen will, sondern ebenso wie der oder die Gründer ihre privaten Ausgaben finanzieren wollen. Die Privatentnahmen müssen also sowohl bei den Kosten erfasst werden als auch in der Liquiditätsplanung. Und sie sollten angemessen kalkuliert sein. Das heißt, einerseits muss es möglich sein, damit die privaten Ausgaben zu decken und andererseits sollten sie nicht zu üppig ausfallen und damit den gesamten Businessplan in ein falsches, unrealistisches Licht rücken. Zeigen Existenzgründer bei der Kalkulation des Unternehmerlohns dagegen ein Gespür für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und einen gesunden Menschenverstand, zahlt dies umgekehrt auf die Glaubwürdigkeit des Businessplans ein. Übrigens kann der Unternehmerlohn bzw. die Privatentnahme auch aus Fördermitteln bestritten werden. Je nach deren Ausgestaltung ist die Förderung auch für Betriebsmittel vorgesehen, zu denen auch die Entlohnung der Inhaber gehören kann.
Begrifflichkeiten zum Unternehmerlohn
Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn?
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist eine kalkulatorische Komponente der betrieblichen Kostenrechnung, mit der die Aufwendungen für den Inhaber bei den Personalkosten abgebildet werden. Er dient in erster Linie zur Preiskalkulation, wird aber ebenso im Businessplan oder der Finanzplanung berücksichtigt. Der kalkulatorische Unternehmerlohn findet vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Anwendung.
Was ist eine Privatentnahme?
Inhaber von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften erhalten in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Gehalt. Um ihre privaten Ausgaben zu bestreiten, können sie Geld aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Diese Privatentnahme reduziert zwar das Eigenkapital des Unternehmens, nicht jedoch den steuerrelevanten Gewinn. Privatentnahmen werden nicht als Personalkosten betrachtet, sondern werden aus dem Gewinn bestritten.
Was ist der Unternehmensgewinn?
Als Unternehmensgewinn wird die Differenz zwischen unternehmerischen Einsatz/Aufwand und dem Ertrag bezeichnet. Ist diese Differenz positiv, spricht man von Gewinn, fällt sie negativ aus, handelt es sich um einen Verlust. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Unternehmerlohn aus dem Gewinn bestritten. In der Betriebswirtschaft wird der Gewinn auch als Risikoprämie bezeichnet.