Fördermittel Teil 3: Die Bürgschaftsbank NRW
Die Gründung eines Unternehmens ist in den meisten Fällen mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Einzelhändler müssen ihren Warenbestand vorfinanzieren, Handwerker in Maschinen investieren und Gastronomen ihr Restaurant ausstatten. Dafür reichen die Ersparnisse häufig nicht aus. Deshalb müssen Existenzgründer sogenanntes Fremdkapital in Anspruch nehmen. Doch bevor eine Bank die notwendigen Mittel für ein junges Unternehmen bereitstellt, müssen einige Hürden überwunden werden. Neben dem obligatorischen Businessplan verlangen Banken zusätzliche Sicherheiten, mit denen das Ausfallrisiko von Krediten reduziert werden soll. Das stellt Existenzgründer nicht selten vor große Probleme, wenn sie nicht über Immobilienbesitz verfügen oder ein üppiges Wertpapierdepot ihr Eigen nennen. Dann kommen Bürgschaften ins Spiel, manchmal über Familie, Freunde oder Bekannte, öfter jedoch über spezielle Angebote von Förderbanken. Eine dieser Banken ist die Bürgschaftsbank NRW, die wir im dritten Teil unserer Reihe über Fördermöglichkeiten vorstellen.
Die Bürgschaftsbank NRW
„Eine gute Idee ist immer finanzierbar“, lautet das Credo der Bürgschaftsbank NRW. Das liegt auch in ihrer Geschichte begründet, die 1955 begann. Im Wirtschaftswunder der 1950er-Jahre fehlte Handwerkern und kleinen Unternehmen das nötige Eigenkapital für weiteres Wachstum. Das Geld war zu beschaffen, aber an den Sicherheiten mangelte es. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks brachte dann die Idee staatlicher Bürgschaften ins Gespräch und regte die Gründung einer entsprechenden Institution an. Die Kreditgarantiegemeinschaft des nordrhein-westfälischen Handwerks GmbH wurde gegründet und kurze Zeit später die Kreditgarantiegemeinschaft des nordrhein-westfälischen Einzelhandels. In den kommenden Jahren folgten weitere Kreditgarantiegemeinschaften der unterschiedlichsten Branchen, die dann 1989 unter dem Dach der heutigen Bürgschaftsbank NRW zusammengeführt wurden.
Was über Jahrzehnte wertvolle Dienste für die wirtschaftliche Entwicklung NRWs geleistet hat, ist auch heute ein unverzichtbarer Baustein für die Unternehmensfinanzierung. Dort, wo Sicherheiten fehlen, können Bürgschaften die entscheidende Lösung sein. Und die werden von der Bürgschaftsbank NRW gestellt, sofern ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorgelegt werden kann. Bis zu einer Höhe von 1,25 Millionen Euro kann die nicht profitorientierte Bürgschaftsbank diese übernehmen. Im Corona-Jahr 2020 waren es insgesamt 599 Bürgschaften mit einem Volumen von mehr als 163 Millionen Euro, der bislang höchste Wert in der Geschichte der Bank. 46 Prozent dieser Bürgschaften wurden für Existenzgründer bereitgestellt.
Gründungsförderung der Bürgschaftsbank NRW
Mit ihrem Angebot richtet sich die Bürgschaftsbank neben Kleinunternehmen und Freiberuflern explizit auch an Existenzgründer. Mit einer Ausfallbürgschaft wird die Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln, beispielsweise ein Lagerbestand ermöglicht. Allerdings ist es nicht möglich, für Umschuldungen oder Unternehmenssanierungen eine Bürgschaft zu erhalten. Damit wird auch schon eine der Grundvoraussetzungen deutlich. Das Unternehmen darf sich nicht in einer Schieflage befinden und muss eine positive Entwicklung erwarten lassen. Dann können bis zu einer Bürgschaftshöhe von 2,5 Millionen Euro 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs abgesichert werden. Das verbleibende 20 %ige Risiko wird dann in den meisten Fällen von der Hausbank akzeptiert. Die Laufzeiten bewegen sich je nach Vorhaben zwischen 10 und 15 Jahren, wobei maximal zwei tilgungsfreie Jahre gewährt werden. Der Antrag muss, wie bei Gründungsförderungen üblich, über die Hausbank gestellt werden. Dafür ist ein überzeugender Businessplan erforderlich, der neben dem Unternehmenskonzept auch eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau enthält.
Gründer, die keine oder noch keine Hausbank haben, können auch direkt bei der Bürgschaftsbank NRW die Übernahme einer Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe von 200.000 Euro beantragen, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Finanzierungsbedarf. Mit einer solchen Zusage kann die Suche nach einer Hausbank etwas einfacher werden. Allerdings ist auch in diesem Fall ein aussagekräftiger Businessplan erforderlich.
Wenn es mal schnell gehen muss, kann die Bürgschaftsbank NRW mit der sogenannten Express-Bürgschaft aushelfen. Dabei wird eine Bearbeitung innerhalb von 72 Stunden garantiert, das Prozedere über die Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen bleibt allerdings bestehen.
Was ist eine Ausfallbürgschaft?
Die in der Gründungsförderung häufig genutzte Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die auch Schadlosbürgschaft genannt wird. Damit wird das juristische Verfahren beschrieben, falls es bei dem geförderten Unternehmen zu einem Zahlungsausfall kommt. Die Hausbank muss dann zunächst selbst versuchen, die offenen Zahlungen einzutreiben. Ist dies nicht möglich, tritt die Ausfallbürgschaft in Kraft. Dafür muss die Bürgschaftsbank nicht erst die sogenannte Einrede erheben, die den Gläubiger – in diesem Fall die Hausbank – dazu verpflichtet, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Ist diese nicht erfolgreich oder möglich, übernimmt die Bürgschaftsbank die Restschuld und vereinbart mit dem Schuldner die Rückzahlungsmodalitäten. Eine Ausfallbürgschaft befreit Existenzgründer also nicht von der Rückzahlungsverpflichtung, sondern sichert in erster Linie das Risiko für die kreditgebende Bank ab.
Hier geht es zu den anderen Beiträgen in dieser Reihe:
Fördermittel Teil 1: Die NRW Bank
Fördermittel Teil 2: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die in der Gründungsförderung häufig genutzte Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die auch Schadlosbürgschaft genannt wird. Damit wird das juristische Verfahren beschrieben, falls es bei dem geförderten Unternehmen zu einem Zahlungsausfall kommt. Die Hausbank muss dann zunächst selbst versuchen, die offenen Zahlungen einzutreiben. Ist dies nicht möglich, tritt die Ausfallbürgschaft in Kraft. Dafür muss die Bürgschaftsbank nicht erst die sogenannte Einrede erheben, die den Gläubiger – in diesem Fall die Hausbank – dazu verpflichtet, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Ist diese nicht erfolgreich oder möglich, übernimmt die Bürgschaftsbank die Restschuld und vereinbart mit dem Schuldner die Rückzahlungsmodalitäten. Eine Ausfallbürgschaft befreit Existenzgründer also nicht von der Rückzahlungsverpflichtung, sondern sichert in erster Linie das Risiko für die kreditgebende Bank ab.
Sie möchten mit Ihrem eigenen Business durchstarten?
Wir helfen Ihnen dabei, sich Ihren Traum von einer Existenzgründung zwischen Rheinland und Ruhrgebiet zu erfüllen. Mit unseren Beratern holen Sie sich jede Menge Wissen und Erfahrung an Ihre Seite. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie!