Was ist das Einstiegsgeld und wie beantrage ich es für meine Existenzgründung?
Die Starthilfe des Jobcenters für Bezieher von ALG II
Der Dachdecker Hans-Peter ist Mitte 50 und ist seit längerem arbeitslos. Er bezieht seit kurzem ALG II und beschließt sich selbstständig zu machen, da es auf dem Arbeitsmarkt auf Grund seines Alters in seinem Beruf für Ihn keine akzeptable Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt. Er will als Existenzgründer Dienstleistungen rund ums Haus anbieten und möchte beim Job Center das Einstiegsgeld als Starthilfe beantragen.
Was ist das Einstiegsgeld genau?
Das Einstiegsgeld ist eine Beihilfeleistung des Staates, die man bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zu den ALG II – Bezügen erhalten kann. Grundsätzlich können alle ALG II-Bezieher (auch Harz IV genannt) das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und muss daher gut begründet werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das gilt auch für die Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes.
Welche Voraussetzungen gelten für das Einstiegsgeld?
Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Förderung, wenn eine nebenberufliche Tätigkeit in eine hauptberufliche umgewandelt wird.
Objektive Eignungsprognose
Wichtig ist, dass das Gründungsvorhaben als tragfähig beurteilt wird. Das bedeutet, dass die Existenzgründung die Gewähr bietet, dass der Gründer damit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und die Hilfsbedürftigkeit dauerhaft überwunden wird. Häufig trifft das Jobcenter als Leistungsträger diese Einschätzung nicht selbst, sondern verlässt sich auf das Urteil einer sogenannten fachkundigen Stelle. Das können Fachverbände, Kammern, Gründerzentren oder auch Unternehmensberater sein.
Von besonderer Bedeutung für den Nachweis der Tragfähigkeit ist die Erstellung eines Business Plans mit einer detaillierten Darstellung des Gründungsvorhabens und einer Ergebnis-, Finanz- und Liquiditätsplanung.
Subjektive Eignungsprognose
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die positive Beurteilung der persönlichen Befähigung des Antragstellers. Es muss überprüft werden, ob auch die persönlichen Qualifikationen vorliegen, die für eine erfolgreiche Existenzgründung notwendig sind. Diese sind unter anderem:
- Ausbildung und Berufserfahrung
- Kaufmännische oder unternehmerische Kenntnisse
- Motivation und Belastbarkeit
- Ernsthaftigkeit des Gründungsvorhabens
- Erwerbsbiographie
Wie beantrage ich das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld wird auf Antrag gestellt. Hierfür müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden, wie z.B. ein detaillierter Business Plan. Für die Erarbeitung dieser Unterlagen sollte ein qualifizierter Gründungsberater hinzugezogen werden. Die Beratung kann mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Wie Hoch ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld kann in der Höhe unterschiedlich ausfallen. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich beträgt die Höhe 50% der jeweils maßgeblichen Regelleistung. Hinzu können in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitslosigkeit oder die Größe der Bedarfsgemeinschaft sogenannte Ergänzungsbeträge gezahlt werden. Der Höchstbetrag des Einstiegsgeldes darf bei der einzelfallbezogenen Bemessung nicht die volle Regelleistung überschreiten.
Beispiel: Bei einer Regelleistung von 359 € wäre der Höchstbetrag, der gezahlt werden kann 718 € (Regelleistung + Einstiegsgeld)
Zu beachten ist allerdings, dass das Einstiegsgeld auf das erzielte Einkommen aus der Selbständigkeit angerechnet werden muss. Hierbei sind aber auch Freibeträge (100 € pauschal und 20 % des erzielten Einkommens) zu berücksichtigen.
Vorteil ist, dass auch Einstiegsgeldbezieher aus dem ALGII – Bezug sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sind.
Was passiert wenn das Gründungsvorhaben scheitert?
Falls das Gründungsvorhaben scheitert, fallt man wieder zurück in die normale Grundsicherung.
Wie lange wird das Einsteigsgeld gezahlt?
Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.
Welche weitere Fördermöglichkeiten bietet das JobCenter außer dem Einstiegsgeld?
Im Zusammenhang mit dem Einstiegsgeld können für die Beschaffung von Sachgütern Darlehen und Zuschüsse beantragt werden. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 5.000 €.