Corona-Hilfe für Selbstständige und Jungunternehmen in NRW
Durch die Corona Krise erleiden viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen unverschuldet erhebliche wirtschaftliche Schäden. Um diese Schäden etwas abzufedern haben Bund und Landesregierungen ein Sofortprogramm aufgelegt.
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung bei Gründern ist, dass das die Selbstständigkeit bereits vor dem 31.12.2019 im Haupterwerb ausgeübt wurde. Zudem müssen infolge der Corona-Krise wirtschaftliche Schwierigkeiten und Finanzierungsengpässe entstanden sein. Unter diesen Bedingungen erhalten Solo-Selbstständige und andere Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten unbürokratisch 9.000 EUR Soforthilfe. Bei bis zu 10 Beschäftigten steigt die Summe auf 15.000 EUR und bei bis zu 50 Beschäftigten auf 50.000 EUR.
Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss und muss daher nicht zurückgezahlt werden sofern die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. Die Behörden behalten sich eine nachträgliche Prüfung vor.
Die Antragstellung erfolgt unbürokratisch über ein Online-Formular. Die Bewilligung und Auszahlung wird innerhalb weniger Tage vorgenommen.
Neben der Soforthilfe für Soloselbstständige und Kleinunternehmen werden durch die Öffentliche Hand eine Reihe weitere Erleichterungen angeboten, die die wirtschaftliche Situation und dabei vor allem die Liquidität verbessern helfen können.
Wenn Sie weitergehende Fragen dazu haben oder Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmaßnahmen benötigen dann nehmen melden Sie sich einfach telefonisch ( 0211 941 931 28 ) oder über das Kontaktformular bei uns. Diese Unterstützung ist kostenlos.