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Welche Rechtsform sollten ExistenzgründerInnen wählen?

Anna, Anfang 30, hat gerade den Meistertitel im Friseurhandwerk erworben und strebt nun mit einem eigenen Friseursalon eine Existenzgründung in Düsseldorf an. Neben Fragen der Finanzierung und des Marketings interessiert sie sich vor allem dafür, welche Rechtsform die geeignete für Ihr Vorhaben ist.

Rechtsformen

Welche Rechtsform sollen Gründer wählen?

Bei der Unternehmensgründung spielt die Wahl der Rechtsform eine zentrale Rolle. Dabei stellt sich vielen Gründern die Frage, welche Rechtsform für ihre individuelle Geschäftsidee am besten geeignet ist. Bei der Entscheidung stehen Fragen der Haftung, das Startkapital oder auch die Form der Unternehmensleitung im Vordergrund, denn jede Rechtsform erfüllt unterschiedliche Anforderungen. Überlegen Sie vor der Existenzgründung deshalb genau, auf welche Faktoren Sie besonders großen Wert legen. Beachten Sie weiterhin, dass die Rechtsform auch davon abhängt, ob Sie alleine oder im Team gründen wollen.

Gründen Sie alleine ein Unternehmen, beispielsweise als Freelancer im Medienbereich, ist die Rechtsform des Einzelunternehmens oder die Freiberuflichkeit eine einfache Lösung. Beides erfordert kein Startkapital, allerdings haftet der Inhaber auch mit seinem Privatvermögen. Mit einem Euro Startkapital lässt sich bei einer Solo-Gründung eine Unternehmergesellschaft (UG) realisieren. Diese bietet immerhin eine (beschränkte) Haftung nur mit dem Firmenvermögen.

Gründen Sie im Team, ist die Frage der Haftung besonders relevant. Haben Sie kein Startkapital und fürchten sich nicht vor der privaten Haftung, empfiehlt sich eine sogenannte Personengesellschaft, von der das deutsche Recht unterschiedliche Ausprägungen kennt. Häufig wird in einem solchen Fall die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Unabhängig davon, ob Sie alleine oder im Team gründen, steht Ihnen immer die Gründung einer GmbH oder einer AG offen. Beide Gesellschaften erfordern jedoch Eigenkapital und der Administrationsaufwand steigt, beispielsweise weil die Pflicht zur Bilanzierung besteht.

Eine Sonderform der Kapitalgesellschaften sind die gGmbH und die gUG, die ausschließlich gemeinnützigen Unternehmen vorbehalten sind. Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien der Gemeinnützigkeit, können Sie die persönliche Haftung einschränken und Steuervorteile erhalten.

Sobald Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, warten im nächsten Schritt in den meisten Fällen die Gewerbeanmeldung oder, wenn Sie im Team gründen, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags auf Sie. Spätestens hier empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Beraters, um Ihre Entscheidung mit externem Know-How abzusichern. Denn eine falsche Wahl der Unternehmensform kann unterschiedliche Probleme nach sich ziehen, die sich im weiteren Verlauf nicht mehr ohne größeren Aufwand beheben lassen.

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Thomas Blaeser
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