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Änderungen für Selbstständige: Das wird 2023 wichtig

Auch 2023 bringt wieder wichtige Neuerungen für Gründer:innen!

Immer up to date sein – das gilt für Selbstständige nicht nur fachlich, sondern auch mit Blick auf gesetzliche Änderungen, die das eigene Business betreffen. In 2023 stehen wieder einige Neuerungen an, die Gründer*innen kennen sollten. Egal, ob Sie bereits ein Unternehmen führen oder in diesem Jahr erst durchstarten wollen: Wir haben die wichtigsten Änderungen für Selbstständige für Sie zusammengefasst!

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag ein Einkommen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beitragspflichtig ist. Ab 1. Januar 2023 gelten hier neue Größen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).

Für Selbstständige bedeutet das: Verdienen Sie in 2023 59.850 Euro oder mehr, zahlen Sie den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt Ihr Einkommen darunter? Dann sollten Sie dies Ihrer Krankenkasse anzeigen, um Ihren Beitrag entsprechend Ihres Verdienstes zu senken. Für Gründer*innen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein solcher einkommensgerechter Beitrag ebenfalls möglich. Es lohnt sich also, die Beitragsbemessungsgrenzen zu kennen und den eigenen Versicherungsstatus in 2023 zu prüfen!

Erhöhung des Grundfreibetrags

Um Beschäftigte und Selbstständige steuerlich zu entlasten, gibt es den sogenannten Grundfreibetrag. Er orientiert sich am Existenzminimum und wird in 2023 erneut angehoben: von bislang 10.347 Euro auf 10.632 Euro. Erwirtschaften Sie mit Ihrem Business weniger als diesen Grundfreibetrag ein, bleibt Ihr Einkommen also steuerfrei.

Neuer Beitrag in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Möchten Sie in diesem Jahr in die Selbstständigkeit starten? Dann ist eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit für Sie vielleicht interessant. Diese ist besonders dann gut geeignet, wenn Sie nicht einschätzen können, wie erfolgreich Ihr Unternehmen sein wird. Antragsberechtigt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind Gründer*innen, die innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der Selbstständigkeit zwölf Monate pflichtversichert waren. Wichtig: Der Antrag muss in den drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden! Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung steigen in 2023 von 78,96 Euro auf 88,27 Euro (West) und von 75,60 Euro auf 85,54 Euro (Ost).

Welche Versicherungen für Selbstständige noch sinnvoll sein können, erfahren Sie bei uns im Magazin:

Jetzt lesen

Energiepauschale für Selbstständige

Zur Entlastung angesichts der steigenden Energiepreise wurde Beschäftigten im September 2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro mit dem Gehalt ausgezahlt. Aber wussten Sie, dass auch Selbstständige Anspruch darauf haben? In der Regel ist diese Einmalzahlung bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Steuervorauszahlung verrechnet worden. Lag der zu zahlende Betrag hier unter 300 Euro, wird Ihnen der Rest mit der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2022 erstattet. Behalten Sie dies im Hinterkopf und fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzamt nach!

Erhöhung des Mindestlohns

Beschäftigen Sie ab 2023 Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen? Dann vergessen Sie nicht, dass seit Oktober 2022 ein neuer Mindestlohn von 12 Euro (brutto) gilt. Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 2.080 Euro. Zum 30. Juni 2023 wird die Mindestlohnkommission über eine weitere Erhöhung ab 2024 entscheiden. Worauf Sie sonst noch achten müssen, wenn Sie die ersten Mitarbeiter*innen einstellen, verraten wir Ihnen in unserem Blogbeitrag:

Mehr erfahren

Änderungen für Selbstständige in der Gastronomie

Ab 2023 gilt in Deutschland die neue Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe. Bieten Sie Ihren Kund*innen Speisen und Getränke zum Mitnehmen an? Dann sind Sie ab sofort verpflichtet, zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff auch eine Mehrwegalternative zur Verfügung zu stellen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Wichtig: Sie dürfen eventuelle Mehrkosten nicht an Ihre Kund*innen weitergeben und lediglich einen Pfandbetrag erheben, der bei Rückgabe erstattet wird.

Bereits 2020 wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Diese Änderung bleibt auch in 2023 bestehen – der reduzierte Steuersatz wurde bis zum 31. Dezember verlängert.

Digitale Gründungen

In den letzten Jahren konnten Gründer*innen bereits von einigen Fortschritten in Sachen Digitalisierung profitieren: Seit 2021 besteht die Möglichkeit, die Gründung einer GmbH per Videokommunikation notariell beglaubigen zu lassen. Auch andere Rechtsformen können mittlerweile digital abgewickelt und Vollmachten sowie Gesellschafterbeschlüsse online mitgeteilt werden. Ab August 2023 kommen unter anderem noch Online-GmbH-Sachgründungen dazu.

Auch wir bieten unsere Gründungsberatung bundesweit als Online-Coaching an! Erfahren Sie mehr und vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch:

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