Welche Fördermittel gibt es für eine Existenzgründung?
Anna plant die Eröffnung eines Schneiderateliers und damit eine Existenzgründung in Düsseldorf. Noch bevor Sie sich an Ihren Businessplan macht, möchte Sie wissen, welche Fördermittel es für Gründer gibt.
Für Existenzgründer gibt es viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Nicht alle eignen sich für jedes Vorhaben. Wir haben Ihnen auf dieser Seite eine Auswahl von Programmen zusammengestellt und beraten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung gerne, wie Sie diese für Ihre Gründung nutzen können.
Für alle Programme gilt, dass Gründer sich vorher mit den wichtigsten Fragen zu Ihrer Unternehmung befassen sollten, damit die Bewilligung der Fördermittel auch zustande kommt:
- In welchem Marktumfeld bewege ich mich für meine Produkte oder Dienstleistungen? Wächst, stagniert oder schrumpft der Markt?
- Ist das Marktpotenzial grundsätzlich ausreichend für neue Wettbewerber?
- Welche Vorteile habe ich gegenüber dem Wettbewerb im Bezug auf Kosten, Qualität, Technologie, Marktzugang oder ist das neue Unternehmen in einer Marktnische unterwegs?
- Kenne ich die Marktpreise und bin ich in der Lage, zu diesen Kosten zu produzieren?
- Welche Umsätze können in der Anfangsphase erzielt werden?
- Wie erstelle ich einen validen Businessplan, der potenzielle Kapitalgeber überzeugt?
- Welchen Finanzierungsbedarf habe ich in den ersten Jahren?
- Kann das Unternehmen den Kapitaldienst tragen?
- Wie ist es mit der Finanzierung des Lebensunterhaltes?
- Was muss ich tun, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden?
Auf diese und alle weiteren Fragen müssen im Rahmen des Antragsprozesses Antworten gegeben werden.
Mit dem EXIST Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen die Erfolgsaussichten technologie- und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Insbesondere für Gründungen aus dem universitären Umfeld ist dies interessant. Gefördert werden Gründerteams über Stipendien und in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu Personal- und Sachkosten sowie zu Coachings. Die Förderdauer kann sich über mehrere Jahre erstrecken.
Förderung von Beratung vor der Gründung
Um Existenzgründern die ersten Schritte zu erleichtern bieten die Bundesländer Programme zur Förderung von Gründungsberatungen durch Unternehmensberater an. In Nordrhein Westfalen bezuschusst das Land über das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) Existenzgründungen durch Neugründung, Übernahmen oder Beteiligung eines Unternehmens und den Start in die Freiberuflichkeit. Bezuschusst werden 50% bis 80% der Beratungskosten. Ähnliche Förderprogramme bieten auch die anderen Bundesländer. Einen Überblick gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Förderung von Beratung nach der Gründung
In der Start- und Festigungsphase greift für Jungunternehmer das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“. Gründungsberatung durch speziell zugelassene Berater kann so mit 50% bis 80% der Kosten bezuschusst werden. Das hilft bei der Beantragung von Darlehen, der Gewinnung von Investoren, dem Coaching in unternehmerischen Fragestellungen oder bei der Beschleunigung anstehender Aufgaben. Zuständig für dieses Programm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Meistergründungsprämie
Einige Bundesländer bieten besondere Fördermöglichkeiten für Gründungsvorhaben aus dem Handwerk. In NRW kann beispielsweise die Übernahme oder Beteiligung an einem Betrieb durch einen Handwerksmeister- oder eine Meisterin mit einem nicht rückzahlbaren Förderbetrag in Höhe von 7.500 € unterstützt werden. Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bieten derzeit ähnliche Programme Prämien von bis zu 15.000 EUR. Voraussetzung ist in der Regel, dass im Rahmen der Gründungen Arbeitsplätze geschaffen werden.
Gründerstipendium NRW
Wer eine innovative Geschäftsidee auf den Weg bringen will kann sich in Nordrhein-Westfalen um das Gründerstipendium NRW bewerben. Neben einem Zuschuss von monatlich 1.000 EUR der über ein Jahr gezahlt wird, erhalten die Stipendiaten ein individuelles Coaching. Die Bewerbung erfolgt dezentral über die regionalen Gründungsnetzwerke und ist relativ unbürokratisch. Wichtig ist jedoch der zukunftsweisende Charakter des Vorhabens. Dabei kann es sich sowohl um neuartige Produkte als auch um besondere Verfahren oder aber um innovative Dienstleistungen handeln.
Zuschüsse zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Für Empfänger von ALG I gibt es die Möglichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Anfangsphase den sog. Gründungszuschuss zu beantragen. Wird das Vorhaben aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus gestartet kann das Einstiegsgeld gewährt werden. Bei Einstiegsgeld und Gründerzuschuss handelt es sich um Ermessensleistungen ohne Rechtsanspruch. Im Rahmen der Antragstellung muss die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens in jedem Fall von einer fachkundigen Stelle bescheinigt werden. Hierzu wird in der Regel ein ausführlicher Businessplan erstellt, der von einem qualifizierten Unternehmensberater, Steuerberater oder einer öffentlichen Beratungsstelle begutachtet wird.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur erhalten Sie ein für Sie kostenloses umfassendes und individuelles Gründercoaching. Von einem professionellen Existenzgründungsberater bekommen Sie nicht nur alle wichtigen Infos zur Selbstständigkeit, sondern erhalten auch tatkräftige Unterstützung bei der Businessplanerstellung und erhöhen so Ihre Chancen auf staatliche Fördermittel wie das Einstiegsgeld oder den Gründungszuschuss.
Zu unserem AVGS-Coaching haben wir Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Fördermittel-Check
Sie planen eine Existenzgründung im nördlichen Rheinland-Pfalz oder in NRW? Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Businessplan. Fordern Sie noch heute eine kostenlose Erstberatung an. Wir freuen uns auf Sie!
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