Fördermittel Teil 1: Die NRW Bank
Ohne Moos nix los. Existenzgründer benötigen Kapital, je nach Vorhaben eine Menge davon. Sei es das Geschäftsräume eingerichtet werden müssen, der Warenbestand eine Vorfinanzierung erfordert oder für die ersten Monate die Liquidität gesichert werden muss. Weil das nicht immer mit Ersparnissen möglich ist und die Banken das Risiko scheuen, tritt die öffentliche Hand in Erscheinung und greift Gründern unter die Arme. Sie bietet unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Existenzgründer, die nicht immer leicht zu durchschauen sind und für die auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Ansprechpartner für Gründungsfinanzierung ist meist die Hausbank, doch die Gelder kommen von anderen Instituten. Diese stellen wir in mehreren Blogpost vor und gehen dabei auf ihre jeweiligen Besonderheiten ein. Den Auftakt macht die NRW Bank, die als Förderbank wirtschafts- und strukturpolitische Maßnahmen der Landesregierung in NRW unterstützt.
Welche Formen der Gründungsförderung gibt es?
Doch vorher erst mal ein Blick auf die verschiedenen Arten, mit denen ein Gründungsvorhaben gefördert werden kann.
- Kredite
Ein großer Teil der Förderung von Existenzgründungen wird als Darlehen gewährt. Die geförderten Kredite sind allerdings in der Regel für die speziellen Bedürfnisse von Gründern konzipiert. Infrage kommen günstigere Zinsen, geringere Sicherheiten, längere Laufzeiten oder eine tilgungsfreie Zeit, in der nur die Zinsen bezahlt werden müssen und die Liquidität geschont wird.
- Zuschüsse
Ebenso verbreitet sind die meist zweckgebundene Zuschüsse für Existenzgründer. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden und stehen unter anderem für Beratungsleistungen oder bestimmte förderungswürdige Gründungsvorhaben zur Verfügung. Auch der Gründungszuschuss für die Gründung aus Arbeitslosigkeit gehört in diese Kategorie.
- Bürgschaften
Gründern mangelt es oft nicht nur an Kapital, sondern an Sicherheiten, wie sie beispielsweise von Geschäftsbanken, aber auch bei manchen Förderkrediten verlangt werden. Diese Sicherheiten können über Bürgschaften bereitgestellt werden und erhöhen damit die Chance auf einen regulären oder geförderten Kredit.
- Risikokapital
Eine weniger verbreitete Maßnahme von Förderbanken ist die direkte Beteiligung an Unternehmen. Diese Form der Gründungsförderung steht vor allem Hightech Start-ups zur Verfügung, die für ihre Vorhaben nicht selten mehrere Millionen Euro einsammeln müssen.
Die Gründungsförderung der NRW Bank
Die NRW Bank ist ein Kreditinstitut der öffentlichen Hand mit Hauptsitz in Düsseldorf und einer Niederlassung in Münster. Sie ist die zentrale Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, zu deren Aufgaben unter anderem auch die Unterstützung von Existenzgründern gehört. „Die, unentgeltliche Bereitstellung monetärer und nicht monetärer Ressourcen für das Fördergeschäft“, heißt das im Verwaltungsdeutsch. Förderzusagen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro hat die Bank im Geschäftsjahr 2019 insgesamt im Förderbereich Wirtschaft eingesetzt, davon 795 Millionen für die Gründungs- und Innovationsförderung. Wie bei allen Förderbanken üblich agiert die NRW Bank als Finanzier im Hintergrund, die Anfrage wird jeweils über die Hausbank gestellt.
Der NRW Bank Gründungskredit
Der Gründungskredit ist der Klassiker unter den Förderinstrumenten für Existenzgründer und kann bis zu fünf Jahre nach Gründung beantragt werden. Ziel des Gründungskredits ist die Stärkung von Gründungsvorhaben, sofern diese eine aussichtsreiche Entwicklung erwarten lassen. Dann können bis zu 10 Mio. Euro beispielsweise für die Geschäftsausstattung beantragt werden, zinsverbilligt mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Jahren. Reichen der Gründungskredit noch nicht aus, können mit dem NRW Bank Universalkredit zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Weil der Gründungskredit bankenüblich besichert werden muss, Existenzgründer aber häufig nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, kann optional eine Bürgschaft oder eine teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank beantragt werden.
Das NRW Bank Mikrodarlehen
Mit dem Mikrodarlehen fördert die NRW Bank kleinere gewerbliche und freiberufliche Gründungen mit maximal 50.000 Euro. Für diese beliebte Form der Gründungsfinanzierung hat die Bank im Geschäftsjahr 2019 mehr als 16,5 Mio. Euro ausgegeben und damit 850 Unternehmensgründungen unterstützt. Bis zu zehn Jahre kann die Laufzeit des Mikrodarlehens betragen, wobei die ersten sechs Monate tilgungsfrei sind. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ebenso möglich wie ein Folgeantrag für weiteres Geld. Bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs kann durch das Mikrodarlehen gedeckt werden und dafür müssen keine banküblichen Sicherheiten vorliegen. Das liegt an der vollständigen Absicherung durch Finanzmittel der Landesregierung. Deshalb kann das Mikrodarlehen beispielsweise auch von Arbeitssuchenden und Flüchtlingen in Anspruch genommen werden. Dafür müssen die Gründer eine positive Gründungsprognose vorlegen und in den ersten zwei Jahren ein Gründercoaching in Anspruch nehmen.
Fördermöglichkeiten der NRW Bank für Handwerker
Mit speziellen Programmen richtet sich die NRW Bank an Handwerker, die sich mit ihrem Gewerk selbstständig machen wollen. Der StarterScheck Handwerk unterstützt Handwerker, die eine Gründung planen oder innerhalb der ersten drei Jahre ihr junges Unternehmen festigen wollen. Sie können ihren Finanzierungsbedarf bis zu 80 % absichern lassen und eine kostenlose Gründungsberatung in Anspruch nehmen. Für zahlreiche Handwerksberufe setzt die Gründung eines eigenen Betriebs eine abgeschlossene Meisterausbildung voraus. Für diese Unternehmen hat die NRW Bank die Meistergründungsprämie im Angebot. Damit können Betriebsgründungen im Handwerk einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 10.500 Euro erhalten, vorausgesetzt sie schaffen für mindestens zwölf Monate einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder beschäftigen einen Auszubildenden.