Was ist ein Gründungszuschuss und wie erhält man ihn?
Thomas ist aufgrund einer Insolvenz seines Betriebes arbeitslos geworden und überlegt sich als ausgebildeter Rollladen- und Sonnenschutztechniker in Köln selbständig zu machen. Bei der Arbeitsagentur lässt er sich darüber informieren, was ein Gründungszuschuss ist und welche Voraussetzungen gelten.
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit für Arbeitslose (ALG I), die eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Er hat das Ziel, die Ausgaben für den Lebensunterhalt und soziale Absicherung in der Anfangsphase einer Existenzgründung sicherzustellen. Zu Beginn einer selbständigen Tätigkeit sind die Erträge oft nur gering, weil man zunächst Kunden gewinnen muss. Die finanziellen Eigenmittel sind zudem in der Regel zu niedrig, um die Startphase ohne Unterstützung zu überbrücken. Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst 6 Monate lang. Wieviel Zuschuss Sie bekommen, hängt Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld ab:
Sie erhalten den Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengelds plus 300 € für soziale Absicherung (Krankenversicherung). Danach besteht die Möglichkeit auf Antrag für weitere 9 Monate 300 € zu erhalten. Dafür muss der Nachweis erbracht werden, dass Sie selbständig tätig sind.
Wie beantrage ich einen Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss muss persönlich bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Führen Sie ein Vorgespräch mit der Arbeitsagentur zu Ihrer geplanten Selbständigkeit. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie bereits mit einem Gründungscoach ein Erstberatungsgespräch geführt haben. Diese Erstgespräche sind bei uns kostenlos.
Wenn Sie noch kein Arbeitslosengeld I beziehen: Innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung melden Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Vorsicht: Wenn Sie selbst gekündigt (gilt meist auch bei Aufhebungsverträgen) haben, unterliegen Sie bezüglich des Bezugs von Arbeitslosengeld einer Sperrfrist von bis zu drei Monaten. Diese Sperrfrist kann nur ausgesetzt werden, wenn die Kündigung aus wichtigen Gründen erfolgte. Bitte informieren Sie sich hierüber vorher, falls Sie selbst kündigen, um sich selbständig zu machen. Die angestrebte Selbständigkeit ist (in diesem Sinne) kein wichtiger Grund.
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen: Der Gründungszuschuss unterliegt einer bestimmten Frist. Sie müssen mindestens noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid. Sicher ist es hilfreich, wenn Sie sich vorher aktiv um einen neuen Job bemüht haben. Die Agenturen sind bestrebt, die die Arbeitssuchenden zunächst in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Die Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit hat keine Priorität.
Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses erfüllt sein?
Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Das Wichtigste ist, dass Sie einen Businessplan erstellen, in dem Ihr Geschäftsmodell ausführlich beschrieben wird. Hierzu gehört auch eine vollständige Darstellung der finanziellen Auswirkungen Ihrer selbständigen Tätigkeit, wie Umsatz-, Kosten,- Ergebnis-, Investitions- und Finanzplanung. Dieser Businessplan soll der Arbeitsagentur die Sicherheit geben, dass Ihre Selbständigkeit in jeder Hinsicht tragfähig ist. Dazu gehört insbesondere auch der Nachweis, dass Sie davon dauerhaft leben können.
Aufgrund der Komplexität der Businessplanerstellung, ist es sinnvoll, dass Sie sich einen zertifizierten Existenzgründungscoach suchen, der Sie unterstützt. Diese Beratung können Sie sich von der Agentur fördern lassen. Beantragen Sie hierzu einen sogenannten – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Im Rahmen dieses Gründungscoachings werden dann alle formalen Voraussetzungen für die Beantragung eines Gründungszuschusses erarbeitet. Wichtig ist noch, dass die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanz- oder Gewerbeamt erst mit dem Antrag auf Gründungszuschuss erfolgt und nicht vorher.
Businessplan-Beratung
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