Fördermittel Teil 2: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Finanzierung für ihre Unternehmensplanung zu sichern, gehört mit zu den herausforderndsten Aufgaben von Existenzgründern. Erst wenn klar ist, woher das Geld für die ersten Monate oder Jahre kommt, können die nächsten Schritte gegangen werden. Dabei zeigen sich die Hausbanken gerne mal als störrische Gesprächspartner. Deshalb will der Staat mit speziellen Förderbanken die Gründung neuer Unternehmen erleichtern. Ein Finanzinstitut dieser Art ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). An ihr kommen Gründer praktisch nicht vorbei, wenn sie sich mit Gründungsförderung beschäftigen. Auch wenn die Gelder zur Gründungsfinanzierung von solchen Instituten bereitgestellt werden, Ansprechpartner bleibt immer die Hausbank.
KfW – Wichtige Anlaufstelle für Gründer
Nachdem wir im ersten Teil unserer Reihe über Fördermittel bereits die NRW-Bank und ihr Förderprogramm behandelt haben, folgt nun die KfW mit ihren Förderprodukten. Der etwas sperrige Name stammt noch aus deren ursprünglichem Auftrag, die deutsche Wirtschaft nach dem Krieg mit finanziellen Mitteln zu versorgen und damit den Wiederaufbau des Landes voranzutreiben. Heute ist die 1948 gegründete KfW-Bank die weltweit größte nationale Förderbank und mit einer Bilanzsumme von mehr als 546 Milliarden Euro die drittgrößte Geschäftsbank in Deutschland.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die KfW ein historisch einmaliges Fördervolumen von 135,3 Milliarden Euro erreicht. Das war gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 75 Prozent, die vor allem auf die Förderprogramme im Rahmen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Knapp 4,4 Milliarden Euro flossen dabei direkt in Gründungsvorhaben. Auch das war deutlich mehr als im Vorjahr, in dem für rund 2,9 Milliarden Euro Gründungsvorhaben unterstützt wurden.
Welche Arten der Förderung wie Kredite, Zuschüsse und Bürgschaften von den Förderinstituten angeboten werden, hatten wir bereits im ersten Teil der Reihe behandelt. Weil sich die einzelnen Institute dabei nicht grundsätzlich unterscheiden, können wir an dieser Stelle direkt auf das spezielle Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingehen.
Die Gründungsförderung der KfW
Grundsätzlich umfasst das Förderprogramm der KfW eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote, die je nach Gründungsvorhaben mal mehr, mal weniger geeignet sind. Zu den Klassikern der KfW-Förderung gehört der zinsgünstige Gründerkredit, der in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten wird.
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Mit dem StartGeld richtet sich die KfW vor allem an Existenzgründer, Soloselbstständige und junge bzw. kleine Unternehmen, sofern deren Gründung noch keine fünf Jahre zurückliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen im Haupt- oder im Nebenerwerb gegründet wurde. Als klein gilt für die KfW ein Unternehmen, dass weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und nicht mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr umsetzt. Davon sind Existenzgründer eher selten betroffen, interessant kann dieses Kriterium allerdings bei Übernahmen werden, die im Rahmen des StartGelds ebenfalls förderfähig sind.
Bis zu 125.000 Euro stehen den Gründern nach der Bewilligung für Betriebsmittel und Investitionen oder der Ausstattung eines Warenlagers maximal zur Verfügung. Diese können bis zu 100 Prozent finanziert werden, für die Inanspruchnahme des StartGelds sind also keine Eigenmittel erforderlich. Dennoch rät die KfW zu einer soliden Finanzierung, weil diese sich auf die Bonität der Gründer und des Vorhabens auswirkt
Was sind Betriebsmittel?
Mit dem StartGeld können laufende Betriebsausgaben wie Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketing und Werbung und ähnliche Kosten bis zu 50.000 Euro finanziert werden. Zu den Betriebsmitteln zählen auch liquide Mittel und die Kosten für Beratung durch Anwälte, Steuerberater und Gründungsexperten.
Was zählt als Investition?
Der Kauf von Anlagen, Maschinen, Gebäuden oder Grundstücken sind Investitionen, die mit dem StartGeld finanziert werden können. Dazu kann zudem die Ausstattung eines Ladenlokals, ein Firmenfahrzeug, Computer und Software sowie Aufwendungen für immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente gehören.
Ein zentraler Vorteil des StartGelds ist die Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent. Damit können auch Gründer das StartGeld beantragen, die nicht über die banküblichen Sicherheiten verfügen. Allerdings gilt auch für sie, für die Rückzahlung des Kredits sind sie zu 100 Prozent selbst verantwortlich. Und es gibt noch eine weitere Besonderheit. Wird ein Unternehmen im Team gegründet, so kann jeder Gründer das StartGeld in voller Höhe beantragen.
Die Laufzeit für das StartGeld kann fünf oder zehn Jahre betragen, von denen das erste bzw. die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind. Die Höhe der Zinsen, die übrigens für die gesamte Laufzeit fest sind, richten sich nach dem aktuellen Konditionenaushang der KfW.
ERP-Gründerkredit – Universell
Auch der Gründerkredit Universell richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen, stellt für Investitionen und Betriebsmittel allerdings deutlich mehr Geld bereit. Im Zuge der Corona-Pandemie bietet die KfW zwei Zugänge zum Gründerkredit Universell. Neben dem üblichen Prozedere gibt es nun noch eine schnellere Variante, für die von den Unternehmen allerdings zwei bereits erstellte Jahresabschlüsse gefordert werden. Bei Krediten bis zu einer Größenordnung von drei Millionen Euro verzichtet die Bank auf eine zusätzliche Risikoprüfung und kann deshalb schnell eine Auszahlung veranlassen.
Grundsätzlich ist auch beim Gründerkredit Universell eine 100%ige Finanzierung möglich und die Hausbank wird je nach Ausgestaltung bis zu 90 Prozent vom Haftungsrisiko befreit. Für die Rückzahlung des Kreditbetrags von maximal 25 Millionen Euro ist eine Laufzeit von zehn Jahren vorgesehen, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Für die laufenden Kosten des Unternehmens ist die Laufzeit allerdings auf fünf Jahre und maximal ein tilgungsfreies Jahr begrenzt.
ERP-Kapital für Gründung
Als Nachrangdarlehen fungiert das ERP-Kapital für Gründung und dient damit unter anderem zur Aufstockung des Eigenkapitals. Eine Förderung von maximal 500.000 Euro ist möglich, beispielsweise um Investitionen zu tätigen oder für die Erstausstattung eines Warenlagers. Darüber hinaus werden keine Aufwendungen für Betriebsmittel übernommen, allerdings lässt sich mit dem ERP-Kapital für Gründung auch der Kauf eines Unternehmensanteils finanzieren. Eine vollständige Finanzierung des Gründungsvorhabens ist mit dem ERP-Kapital für Gründung nicht möglich. Mindestens 10 bis 15 Prozent der Investitionssumme müssen die Gründer aus eigenen Mitteln bestreiten. Bei Bewilligung läuft der Kredit 15 Jahre, davon die ersten sieben Jahre tilgungsfrei. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind in dieser Zeit zwar möglich, verursachen aber Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Innovative und nachhaltige Unternehmen gesucht
Neben der direkten Gründungsförderung ist die KfW auch in regelmäßigen Abständen auf der Suche nach innovativen Gründern und zeichnet diese mit dem KfW Award Gründen aus, der zudem mit insgesamt 35.000 Euro dotiert ist. Dafür wird zunächst aus jedem Bundesland ein Unternehmen prämiert. Die Landessieger pitchen dann um den Bundessieg. Zusätzlich kann die Jury noch einen Sonderpreis vergeben und alle Landessieger können noch um die Gunst des Publikums buhlen. Neben dem finanziellen Gewinn erhalten die Gewinner Unterstützung von einer professionellen PR-Agentur. Alle Infos unter www.kfw-awards.de.
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