Familienbande – Existenzgründung mit Angehörigen
Der Start des eigenen Unternehmens stellt Existenzgründer meist vor gewaltige Herausforderungen. Spätestens dann ist es mit Nine to Five vorbei, die Tage werden länger und der Berg voller Arbeit wächst. Unterstützung ist dann jederzeit willkommen, vor allem aus dem Freundeskreis und der Familie. Ohne Rückhalt und oft auch Mitarbeit der Familie lassen sich Gründungsvorhaben kaum erfolgreich umsetzen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.
Wie viele Familienunternehmen gibt es in Deutschland?
In Deutschland ist man stolz auf die Vielzahl an Familienunternehmen, teilweise mit sehr langer Tradition. Zunächst hat eine Existenzgründung mit Unterstützung der Familie noch nicht viel mit einem solchen Familienunternehmen zu tun. Trotzdem lohnt sich der Blick auf dieses Segment, zumal viele dieser Unternehmen anfangs vor ähnlichen Herausforderungen standen, wie sie heute Unternehmensgründer bewältigen müssen. Doch wenn man die Anzahl der Familienunternehmen in Deutschland quantifizieren will, stößt man schnell auf sehr unterschiedliche Zahlen. Manchmal ist von weniger als tausend die Rede, manchmal werden mehr als drei Millionen genannt. Das hat unter anderem mit der Definition eines Familienunternehmens zu tun. So fällt in die Betrachtung als inhabergeführtes Unternehmen nahezu jeder kleine Betrieb, in dem der Eigentümer auch selbst tätig ist. Auf der anderen Seite wird von familienkontrollierten Unternehmen gesprochen, zu denen auch einige der bekanntesten deutschen Konzerne gehören. Beispielhaft seien hier nur Aldi, Villeroy & Boch, Henkel oder Trigema genannt. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl kleinerer Unternehmen, die ebenfalls in diese Kategorie fallen. Auf jeden Fall trifft eine der beiden Definitionen hierzulande auf mehr als 90 Prozent aller Unternehmen zu. Sie haben also einen großen Anteil an der Wertschöpfung und sind in Summe der größte Arbeitgeber in Deutschland.
Soll ich die Familie in die Planung einbeziehen?
Für Existenzgründer stellen sich allerdings zunächst ganz andere Fragen. Der Wunsch, ein Unternehmen zu gründen, stellt in den meisten Fällen einen tiefen Einschnitt ins Leben dar und ist nicht selten auch mit großen Unsicherheiten behaftet. Das betrifft nicht nur die finanzielle Zukunft, sondern ebenso den persönlichen Arbeitseinsatz. Im Durchschnitt sind Gründer und Gründerinnen 38 Jahre alt. Also genau jene Zeit, in der sich berufliche Entwicklungen stabilisieren, Familien gegründet werden und der private Lebensraum gestaltet wird. Somit wird schnell klar: ein Unternehmen zu gründen basiert nicht auf einer einsamen Entscheidung. Vielmehr sollten Familie und Umfeld frühzeitig mit einbezogen werden und vor allem der Lebenspartner sollte uneingeschränkt hinter der Entscheidung stehen. Deshalb müssen die finanziellen Konsequenzen deutlich benannt und auch geplant werden. Lassen Sie diese Aspekte auch in ihren Businessplan einfließen. Je klarer dort der private finanzielle Bedarf ermittelt wird, umso eher lassen sich Familie, aber auch Kreditgeber vom Vorhaben überzeugen. Das Thema Privatentnahmen haben wir bereits in einem separaten Blogpost behandelt, in dem weitere wichtige Tipps enthalten sind.
Wichtig wird auch ein gutes Zeitmanagement. Sorgen Sie für eine ausgewogene Work-Life-Balance, indem Sie freie Zeit für die Familie, Hobbys und/oder Sport einplanen. Sicher kann bei einer Existenzgründung auch mal der Urlaub etwas kürzer ausfallen, oder das Wochenende muss durchgearbeitet werden. Das sollte allerdings nicht zur Regel werden, denn dann geht die Akzeptanz im Umfeld und der Familie schnell verloren.
Wer haftet, wenn Familienmitglieder mitarbeiten?
Helfende Hände sind in jedem Betrieb willkommen, gerade in der Anfangszeit, wenn beispielsweise ein Ladenlokal eröffnet werden soll oder eine Werkstatt eingerichtet wird. Das ist meist kein Problem und kann höchstens Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung haben. Die unentgeltliche Hilfe wird im Haftungsrecht als Gefälligkeit bezeichnet und zieht in der Regel eine Haftungsfreistellung nach sich. Das bedeutet: wenn der Helfer einen Schaden verursacht, ist er dafür nicht haftbar, sondern – in diesem Fall – bleibt der Gründer auf dem Schaden sitzen. Die Praxis ist allerdings nicht immer ganz so eindeutig. Deshalb wird in privaten Haftpflichtversicherungen inzwischen meist die Haftung für Freundschaftsdienste (Gefälligkeitsschaden-Klausel) eingeschlossen. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung einen Schaden übernehmen, auch wenn dieser nach dem Gesetz eigentlich keine Haftung nach sich zieht. Davon ausgeschlossen sind allerdings Schäden, die durch Familienmitglieder verursacht werden.
Sozialversicherungspflicht? Der Umfang der Tätigkeit entscheidet
Etwas kompliziert wird es, wenn Familienmitglieder nicht nur bei der Eröffnung mitarbeiten. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der familienhaften Mitarbeit und einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In der Praxis können die Grenzen manchmal verschwimmen, deshalb sollten Gründer, wenn sie unsicher sind, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusfeststellung machen.
- Als familienhafte Mitarbeit gilt, wenn ein Familienmitglied nur gelegentlich aushilft. Weitere Entscheidungskriterien können die Höhe der Bezahlung sein, die feste Integration in den betrieblichen Ablauf oder die Einhaltung fester Arbeitszeiten. Die familienhafte Mitarbeit hat keine Konsequenzen für die Sozialversicherung, auch wenn dabei der Arbeitsaufwand entlohnt wird.
- Übernimmt ein Familienmitglied aber einen festen Aufgabenbereich, für den ansonsten ein Mitarbeiter eingestellt werden müsste, ist in der Regel nicht mehr von einer familienhaften Mitarbeit auszugehen. Dann gilt die Mitarbeit als reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und muss entsprechend bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden. Kriterien dafür sind vor allem die Regelmäßigkeit und feste Integration in betriebliche Abläufe. Dabei spielt der Verwandtschaftsgrad keine Rolle. Werden die Kriterien erfüllt, müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, entweder für eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung oder im Rahmen eines Minijobs.
Gerade bei der Beschäftigung eines Ehepartners oder der eigenen Kinder muss das Arbeitsverhältnis klar fixiert werden. Das beinhaltet die Aufgabenbereiche, Arbeitszeiten und eine angemessene Entlohnung. Je nach Einfluss des Familienmitglieds in einem Unternehmen kann auch eine sogenannte Mitunternehmerschaft vorliegen. Das kann sein, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, ein deutlich höherer Arbeitslohn gewährt wird, Prokura erteilt wurde oder eine Gewinnbeteiligung vereinbart wird. Sollten die Sozialversicherungsträger im Rahmen einer betrieblichen Prüfung zu dieser Einschätzung gelangen, so hat dies signifikante Auswirkungen auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung. In diesem Fall sollten Existenzgründer ihren Steuerberater zurate ziehen.
Soll ich Aufträge aus dem privaten Umfeld annehmen?
Vom ersten Tag an sind Existenzgründer auf der Suche nach Kunden. Kommen diese aus der Verwandtschaft oder dem Freundeskreis, sind nicht selten Probleme vorprogrammiert. Dann soll der Elektriker mal schnell eine Lampe anschließen, der Rechtsanwalt eine kurze Einschätzung abgeben oder im Handel wird eine bevorzugte Behandlung mit sattem Rabatt erwartet. Sicher können auch im privaten Umfeld Aufträge angenommen werden, auch mal zu Sonderkonditionen. Selbstständige sind aber gut beraten, sich bei privaten Aufträgen klar abzugrenzen und an ihrer professionellen Situation festzuhalten. Ein dauerhaftes Geschäftsmodell lässt sich mit dieser Art Aufträge meist nicht etablieren. Deshalb achten Sie von Beginn an auf Klarheit und Abgrenzung. Nehmen Sie ruhig ein paar private Aufträge an, aber konzentrieren Sie sich auf die professionelle Kundenakquisition. Wie Existenzgründer dabei vorgehen können, haben wir in einem anderen Blogpost behandelt.