Während des Coachings erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld weiter wie zuvor. Der Erhalt eines AVGS Coachings hat keinerlei negativen Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf ALG I. Im Gegenteil, nach erfolgreichem Coaching können Sie in der Regel den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Ihre Selbstständigkeit beantragen. Der maximale Betrag beträgt bis zu 35.000 Euro.