Freelancer-Vertrag: Was ist das und worauf sollten Gründer*innen achten?
Ob Sie selbstständig für andere arbeiten oder für Ihr eigenes Business auf Unterstützung zurückgreifen möchten: Freelancer-Verträge begegnen vielen Gründer*innen gleich doppelt – als Auftragnehmende und als Auftraggebende. Umso wichtiger ist es, die Grundlagen zu kennen: Was muss in einem Freelancer-Vertrag stehen? Worauf sollten Sie bei der Erstellung oder Unterzeichnung achten? Welche Stolperfallen gibt es (Stichwort Scheinselbständigkeit!) und wie lassen sich diese umgehen?
Freelancer*in oder freie Mitarbeit? Das steckt dahinter
Obwohl die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden, gibt es juristische Unterschiede: „Freie Mitarbeit“ ist eine rechtlich definierte Form der selbstständigen Tätigkeit, die häufig längerfristig und regelmäßig für denselben Auftraggeber erfolgt – etwa bei Dozent*innen oder Berater*innen. „Freelancer*in“ hingegen ist ein allgemeiner, nicht rechtlich geschützter Begriff für selbstständig tätige Personen. Was beide gemeinsam haben: Sie arbeiten für verschiedene Auftraggebende, ohne dabei fest in ein Unternehmen eingebunden zu sein. In diesem Artikel verwenden wir den Begriff „Freelancer*in“ darum stellvertretend für alle selbstständigen Auftragnehmenden.
Wozu dient ein Freelancer-Vertrag und wer sollte ihn abschließen?
Ein Freelancer-Vertrag legt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden fest. Verpflichtend ist er jedoch nicht – auch mündliche Absprachen oder Vereinbarungen per E-Mail können ausreichen. Um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, kann ein schriftlicher Vertrag aber für beide Seiten sinnvoll sein. Insbesondere, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen.
Wichtig dabei: Der Begriff „Freelancer-Vertrag“ ist kein fest definierter Rechtsbegriff. Er bezeichnet umgangssprachlich entweder einen Dienstvertrag (§ 611 BGB) oder einen Werkvertrag (§ 631 BGB) mit einer selbstständig tätigen Person. Welche Vertragsform konkret vorliegt, hängt vom Inhalt der Zusammenarbeit ab – etwa ob ein bestimmter Erfolg geschuldet ist (Werkvertrag) oder eine Tätigkeit unabhängig vom Ergebnis erbracht wird (Dienstvertrag). Auch Mischformen sind möglich.
Das gehört in jeden Freelancer-Vertrag
Sie möchten einen Freelancer-Vertrag abschließen? Dann achten Sie darauf, dass diese zentralen Punkte enthalten sind:
Vertragsparteien & Leistungsbeschreibung
Wer beauftragt wen – und was genau soll erledigt werden? Halten Sie die vereinbarten Leistungen schriftlich fest: Worum geht es, was ist das Ziel, welche Zwischenschritte (Meilensteine) sind geplant? Je konkreter die Beschreibung, desto weniger Konfliktpotenzial.
Vergütung & Zahlungsmodalitäten
Wird stundenweise oder pauschal abgerechnet? Legen Sie die Höhe des Honorars, das Abrechnungsmodell und die Zahlungsfristen klar fest. Vereinbaren Sie zum Beispiel: „Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang“. Unklare Formulierungen wie „branchenüblich“ sollten vermieden werden.
Rechte & Pflichten
Welche Pflichten bestehen auf beiden Seiten? Wer stellt Arbeitsmittel, wer trägt welche Verantwortung? Auch die Frage, ob Subunternehmer*innen eingesetzt werden dürfen, sollte geregelt sein. Wichtig: Klären Sie, ob und in welchem Umfang eine Vertraulichkeitspflicht besteht – idealerweise über eine separate Geheimhaltungsvereinbarung.
Nutzungsrechte bei kreativen Leistungen
Wird ein Text, eine Grafik oder eine Software erstellt, sollte Ihr Vertrag klar regeln, welche Nutzungsrechte an den Auftraggebenden übergehen – und in welchem Umfang (z. B. zeitlich, räumlich, inhaltlich). Nur so lässt sich später klären, ob die Leistung z. B. auch kommerziell verwendet oder weiterverarbeitet werden darf.
Laufzeit & Kündigung
Dauert das Projekt nur ein paar Wochen oder ist eine längerfristige Zusammenarbeit geplant? Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit empfiehlt sich eine Kündigungsfrist – etwa zwei Wochen zum Monatsende. Auch die Form der Kündigung (z. B. schriftlich per E-Mail) sollte im Vertrag stehen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Achtung Scheinselbstständigkeit!
Bei der Beauftragung oder eigenen Ausführung einer Freelance-Tätigkeit sollten Sie unbedingt vermeiden, dass diese als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Das passiert, wenn die formell selbstständig tätige Person in Wahrheit wie ein*e angestellte*r Mitarbeitende*r arbeitet – etwa, weil sie weisungsgebunden ist, fest in die Betriebsabläufe integriert wird oder dauerhaft nur einen Auftraggebenden hat. In solchen Fällen drohen Nachzahlungen an Sozialversicherungen und rechtliche Konsequenzen für beide Seiten.
Ein klar formulierter Vertrag kann helfen, die Selbstständigkeit glaubhaft zu machen. Dazu können Sie auch einen konkreten Absatz aufnehmen, in dem sich der oder die Auftragnehmende verpflichtet, weiterhin auch für andere Auftraggebende tätig zu sein. Entscheidend ist jedoch die gelebte Praxis: Freelancer*innen sollten frei in der Zeiteinteilung und Ausführung ihrer Arbeit sein, eigene Arbeitsmittel verwenden und mehrere Kund*innen gleichzeitig betreuen.
So erstellen Sie einen Freelancer-Vertrag
Einen Freelancer-Vertrag können Sie grundsätzlich frei formulieren – es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form oder Pflichtinhalte. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung klar regelt, was beide Seiten erwarten. Wer Unterstützung braucht, findet im Netz zahlreiche kostenlose oder kostenpflichtige Vorlagen, etwa von Anwaltskanzleien oder der IHK. Achten Sie aber immer darauf, das Muster an Ihr konkretes Projekt und die Zusammenarbeit anzupassen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen – vor allem bei längeren Projekten, sensiblen Daten oder größeren Budgets.
Fazit: Ein Vertrag schafft Sicherheit für beide Seiten
Ein sauber aufgesetzter Freelancer-Vertrag sorgt für Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit – für Auftraggebende ebenso wie Auftragnehmende. Wer Leistungen, Pflichten und Grenzen frühzeitig klärt, schützt sich vor Konflikten und kann sich ganz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit konzentrieren.
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