
Gründungszuschuss beantragen
Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie über den Gründungszuschuss wissen müssen: Wer kann ihn beantragen? Wie funktioniert die Beantragung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Darüber hinaus beantworten wir wichtige Fragen zu den Themen Versteuerung und Rückzahlung.
Gründungszuschuss richtig beantragen
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele ein großer und aufregender Meilenstein im Berufsleben. Doch oft ist er mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Hier kommt der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ins Spiel, der Existenzgründern während der Startphase unter die Arme greift. Dieser Zuschuss hilft dabei, die finanzielle Lücke zu schließen und ermöglicht einen erfolgreichen Start ins eigene Unternehmen.
Gern unterstützen wir Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Fragen Sie jetzt Ihren unverbindlichen und kostenlosen Ersttermin an.

Voraussetzungen, um einen Gründungszuschuss zu beantragen
Bezug von ALG I
Sie müssen aktuell Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben.
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Ihre Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Nebengewerbe werden nicht gefördert.
Tragfähiger Businessplan
Ihr Businessplan muss von einer fachkundigen Stelle als tragfähig bestätigt werden.
Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
Vor der Antragstellung müssen Sie ein Gespräch mit einem Berater der Arbeitsagentur führen.
Was ist eigentlich ein Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der Bundesagentur für Arbeit an arbeitslose Personen vergeben wird, die sich selbstständig machen möchten. Ziel dieser Unterstützung ist es, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu erleichtern und damit den Weg in eine stabile Erwerbstätigkeit zu ebnen.
So errechnen Sie die Höhe des beantragten Gründungszuschuss
Die Höhe des Gründungszuschusses hängt von Ihrem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I (ALG I) ab. Sie erhalten zunächst sechs Monate lang den gleichen Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld bezogen haben. Zusätzlich erhalten Sie 300 Euro pro Monat für die Sozialversicherungen. In der zweiten Phase, die bis zu neun Monate dauern kann, erhalten Sie nur noch den monatlichen Zuschuss von 300 Euro.
Wenn Sie den Maximalbetrag von 4.889 Euro als Arbeitslosengeld erhalten, beträgt die maximal mögliche Förderung in Summe etwas mehr als 31.400 EUR.
Erste Phase bis zu 6 Monate: Haben Sie zuletzt 2.000 Euro ALG I erhalten, beträgt der Gründungszuschuss für die ersten sechs Monate 2.000 Euro + 300 Euro für die Sozialversicherungen = 2.300 Euro monatlich.
Zweite Phase bis zu 9 Monate: Sie erhalten 300 Euro monatlich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Gründungszuschuss zu beantragen
In dieser Anleitung führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, zeigen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie mögliche Fehler bei der Antragstellung vermeiden können. Besonders wichtig: Nutzen Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Beratung durch einen AVGS-Gutschein in Anspruch zu nehmen. Mit der Hilfe von Experten können Sie Ihren Antrag optimal vorbereiten.
Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
Der erste Schritt auf dem Weg zum Gründungszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen und ob Ihre Geschäftsidee grundsätzlich förderfähig ist.
AVGS-Gutschein & Gründungsberatung
Ein zentraler Punkt der Vorbereitung ist die Inanspruchnahme eines AVGS-Gutscheins (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Dieser ermöglicht Ihnen eine kostenlose Beratung durch einen zertifizierten Gründungsberater.
Businessplan richtig erstellen
Der Businessplan ist das Herzstück Ihres Antrags. Er zeigt der Arbeitsagentur, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist und langfristig Erfolg haben kann. Ein professioneller Businessplan besteht aus mehreren Komponenten:
Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
Nachdem Ihr Businessplan erstellt wurde, müssen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen. Diese bestätigt der Agentur für Arbeit, dass Ihre Geschäftsidee aussichtsreich und finanziell tragfähig ist. Die Bescheinigung wird von einer sogenannten fachkundigen Stelle ausgestellt.
Antragstellung bei der Agentur für Arbeit
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente (Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung) vorbereitet haben, können Sie den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie dies tun, bevor Ihr Anspruch auf ALG I weniger als 150 Tage beträgt.
Bewilligung und Beginn der Selbstständigkeit
Wird Ihr Antrag genehmigt, können Sie Ihre Selbstständigkeit offiziell starten. Sie erhalten für die nächsten sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe Ihres ALG I und zusätzlich 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsbeiträge.
Verlängerung des Gründungszuschusses (Phase 2)
Nach den ersten sechs Monaten endet die erste Phase des Gründungszuschusses. Wenn Ihre Selbstständigkeit weiterhin tragfähig ist, können Sie eine Verlängerung um weitere neun Monate beantragen.
Regelmäßige Kontrolle der Selbstständigkeit
Während der gesamten Förderung, sowohl in Phase 1 als auch in Phase 2, sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten und sicherstellen, dass Ihre Selbstständigkeit langfristig profitabel ist. Viele Gründungsberater bieten an, Sie auch nach der Antragstellung weiter zu begleiten, um die Tragfähigkeit Ihres Geschäfts zu sichern und Probleme frühzeitig zu erkennen.
Unterstützung durch weitere Förderprogramme
Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können, um Ihre Selbstständigkeit zu unterstützen. Dazu gehören KfW-Gründerkredite, Landesförderungen und Existenzgründungsseminare und Coaching-Angebote.
Steuerliche und rechtliche Aspekte beachten
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. Achten Sie darauf, alle notwendigen steuerlichen Pflichten als Selbstständiger zu erfüllen, und informieren Sie sich frühzeitig über notwendige Versicherungen (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung).
Fazit: Fehler bei der Antragstellung vermeiden mit AVGS-Beratung
Die Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Prozess, der gut vorbereitet sein muss, um Fehler zu vermeiden. Ein häufiges Problem ist eine unzureichende oder fehlerhafte Tragfähigkeitsbescheinigung oder ein schlecht ausgearbeiteter Businessplan. Hierbei hilft Ihnen die Inanspruchnahme eines AVGS-Gutscheins, durch den Sie eine kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Gründungscoach erhalten. Ein Experte kann Ihnen helfen, potenzielle Fehler zu vermeiden, die zu einer Ablehnung des Antrags führen könnten.
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