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Gründungszuschuss beantragen - das sollten Sie wissen

Gründungszuschuss beantragen

Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie über den Gründungszuschuss wissen müssen: Wer kann ihn beantragen? Wie funktioniert die Beantragung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Darüber hinaus beantworten wir wichtige Fragen zu den Themen Versteuerung und Rückzahlung.

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Gründungszuschuss richtig beantragen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele ein großer und aufregender Meilenstein im Berufsleben. Doch oft ist er mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Hier kommt der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ins Spiel, der Existenzgründern während der Startphase unter die Arme greift. Dieser Zuschuss hilft dabei, die finanzielle Lücke zu schließen und ermöglicht einen erfolgreichen Start ins eigene Unternehmen.

Gern unterstützen wir Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Fragen Sie jetzt Ihren unverbindlichen und kostenlosen Ersttermin an.

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Voraussetzungen, um einen Gründungszuschuss zu beantragen

1

Bezug von ALG I

Sie müssen aktuell Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben.

2

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Ihre Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Nebengewerbe werden nicht gefördert.

3

Tragfähiger Businessplan

Ihr Businessplan muss von einer fachkundigen Stelle als tragfähig bestätigt werden.

4

Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit

Vor der Antragstellung müssen Sie ein Gespräch mit einem Berater der Arbeitsagentur führen.

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Was ist eigentlich ein Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der Bundesagentur für Arbeit an arbeitslose Personen vergeben wird, die sich selbstständig machen möchten. Ziel dieser Unterstützung ist es, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu erleichtern und damit den Weg in eine stabile Erwerbstätigkeit zu ebnen.

Der Zuschuss ist eine Kombination aus einer monatlichen Zahlung und der Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für einen gewissen Zeitraum. Die Förderung besteht bis zu 15 Monate lang. In den ersten sechs Monaten erhalten Sie monatlich einen Betrag in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) sowie zusätzlich 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungskosten. Wenn Ihre Selbstständigkeit nach den ersten sechs Monaten weiterhin tragfähig ist, können Sie eine Verlängerung um weitere neun Monate beantragen. In dieser Phase erhalten Sie noch 300 Euro pro Monat für Ihre Sozialversicherungsbeiträge, jedoch kein Arbeitslosengeld mehr.

So errechnen Sie die Höhe des beantragten Gründungszuschuss

Die Höhe des Gründungszuschusses hängt von Ihrem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I (ALG I) ab. Sie erhalten zunächst sechs Monate lang den gleichen Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld bezogen haben. Zusätzlich erhalten Sie 300 Euro pro Monat für die Sozialversicherungen. In der zweiten Phase, die bis zu neun Monate dauern kann, erhalten Sie nur noch den monatlichen Zuschuss von 300 Euro.

Wenn Sie den Maximalbetrag von 4.889 Euro als Arbeitslosengeld erhalten, beträgt die maximal mögliche Förderung in Summe etwas mehr als 31.400 EUR.

Erste Phase bis zu 6 Monate: Haben Sie zuletzt 2.000 Euro ALG I erhalten, beträgt der Gründungszuschuss für die ersten sechs Monate 2.000 Euro + 300 Euro für die Sozialversicherungen = 2.300 Euro monatlich.

Zweite Phase bis zu 9 Monate: Sie erhalten 300 Euro monatlich.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Gründungszuschuss zu beantragen

In dieser Anleitung führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, zeigen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie mögliche Fehler bei der Antragstellung vermeiden können. Besonders wichtig: Nutzen Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Beratung durch einen AVGS-Gutschein in Anspruch zu nehmen. Mit der Hilfe von Experten können Sie Ihren Antrag optimal vorbereiten.

1

Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit

Der erste Schritt auf dem Weg zum Gründungszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen und ob Ihre Geschäftsidee grundsätzlich förderfähig ist.

Wichtige Punkte:

  • Sie müssen Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Anspruch darauf haben.
  • Ihre geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit wird nicht gefördert.

Im Beratungsgespräch sollten Sie bereits Ihre Pläne zur Existenzgründung skizzieren können. Es ist hilfreich, wenn Sie eine grobe Geschäftsidee und erste Überlegungen zur Marktpositionierung und Finanzierung mitbringen.

2

AVGS-Gutschein & Gründungsberatung

Ein zentraler Punkt der Vorbereitung ist die Inanspruchnahme eines AVGS-Gutscheins (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Dieser ermöglicht Ihnen eine kostenlose Beratung durch einen zertifizierten Gründungsberater.

Vorteile der AVGS-Beratung:

  • Experten helfen Ihnen, einen tragfähigen Businessplan zu erstellen und zu optimieren.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung des Gründungszuschusses, was Fehler und potenzielle Ablehnungen reduziert.
  • Ihr Berater begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess und hilft, die Anforderungen der Arbeitsagentur zu erfüllen.

Um den AVGS-Gutschein zu erhalten, müssen Sie diesen im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs bei der Arbeitsagentur anfragen.

3

Businessplan richtig erstellen

Der Businessplan ist das Herzstück Ihres Antrags. Er zeigt der Arbeitsagentur, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist und langfristig Erfolg haben kann. Ein professioneller Businessplan besteht aus mehreren Komponenten:

  • Geschäftsidee: Beschreiben Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung.
  • Marktanalyse: Zeigen Sie, dass Sie den Markt und Ihre Zielgruppe verstehen.
  • Wettbewerbsanalyse: Welche Konkurrenten gibt es und wie positionieren Sie sich?
  • Finanzplan: Detaillierte Berechnungen über Ihre Einnahmen, Ausgaben und Kapitalbedarfe.

Die Gründungsberatung (siehe Schritt 2) kann Ihnen helfen, einen professionellen Businessplan zu erstellen und sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte abgedeckt sind. Wichtig ist, dass der Plan realistisch ist und die Chancen sowie Risiken Ihrer Geschäftsidee berücksichtigt.

4

Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Nachdem Ihr Businessplan erstellt wurde, müssen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen. Diese bestätigt der Agentur für Arbeit, dass Ihre Geschäftsidee aussichtsreich und finanziell tragfähig ist. Die Bescheinigung wird von einer sogenannten fachkundigen Stelle ausgestellt.

Zu den anerkannten Stellen gehören:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern
  • Steuerberater
  • Gründungsberater

Die Beantragung dieser Bescheinigung erfolgt durch Vorlage Ihres Businessplans und gegebenenfalls weiterer Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Konzept). Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein, da einige Stellen mehrere Wochen für die Prüfung benötigen.

5

Antragstellung bei der Agentur für Arbeit

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente (Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung) vorbereitet haben, können Sie den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie dies tun, bevor Ihr Anspruch auf ALG I weniger als 150 Tage beträgt.

Der Antrag umfasst in der Regel:

  • Den Businessplan
  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Einen Lebenslauf
  • Einen formalen Antrag, den Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten

Nach Einreichung prüft die Agentur für Arbeit Ihren Antrag. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung.

6

Bewilligung und Beginn der Selbstständigkeit

Wird Ihr Antrag genehmigt, können Sie Ihre Selbstständigkeit offiziell starten. Sie erhalten für die nächsten sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe Ihres ALG I und zusätzlich 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsbeiträge.

Während dieser Zeit ist es wichtig, dass Sie regelmäßig Fortschritte in Ihrer Selbstständigkeit machen und sich darauf vorbereiten, die Förderung nach Ablauf der sechs Monate gegebenenfalls zu verlängern (siehe Schritt 7).

7

Verlängerung des Gründungszuschusses (Phase 2)

Nach den ersten sechs Monaten endet die erste Phase des Gründungszuschusses. Wenn Ihre Selbstständigkeit weiterhin tragfähig ist, können Sie eine Verlängerung um weitere neun Monate beantragen.

Voraussetzungen für Phase 2:

  • Sie müssen nachweisen, dass Ihre Selbstständigkeit erfolgreich läuft und weiterhin tragfähig ist.
  • Der Antrag muss vor Ablauf der ersten sechs Monate gestellt werden.

Während der zweiten Phase erhalten Sie zwar kein Arbeitslosengeld mehr, jedoch weiterhin 300 Euro pro Monat als Zuschuss zu Ihren Sozialversicherungsbeiträgen.

8

Regelmäßige Kontrolle der Selbstständigkeit

Während der gesamten Förderung, sowohl in Phase 1 als auch in Phase 2, sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten und sicherstellen, dass Ihre Selbstständigkeit langfristig profitabel ist. Viele Gründungsberater bieten an, Sie auch nach der Antragstellung weiter zu begleiten, um die Tragfähigkeit Ihres Geschäfts zu sichern und Probleme frühzeitig zu erkennen.

9

Unterstützung durch weitere Förderprogramme

Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können, um Ihre Selbstständigkeit zu unterstützen. Dazu gehören KfW-Gründerkredite, Landesförderungen und Existenzgründungsseminare und Coaching-Angebote.

Fragen Sie Ihren Gründungsberater oder die Agentur für Arbeit nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungshilfen, um Ihren Start in die Selbstständigkeit optimal abzusichern.

10

Steuerliche und rechtliche Aspekte beachten

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. Achten Sie darauf, alle notwendigen steuerlichen Pflichten als Selbstständiger zu erfüllen, und informieren Sie sich frühzeitig über notwendige Versicherungen (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung).

Zudem sollten Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung Ihres Gewerbes (bei der Gewerbemeldestelle) oder Freiberuflers (Finanzamt) kümmern.

Fazit: Fehler bei der Antragstellung vermeiden mit AVGS-Beratung

Die Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Prozess, der gut vorbereitet sein muss, um Fehler zu vermeiden. Ein häufiges Problem ist eine unzureichende oder fehlerhafte Tragfähigkeitsbescheinigung oder ein schlecht ausgearbeiteter Businessplan. Hierbei hilft Ihnen die Inanspruchnahme eines AVGS-Gutscheins, durch den Sie eine kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Gründungscoach erhalten. Ein Experte kann Ihnen helfen, potenzielle Fehler zu vermeiden, die zu einer Ablehnung des Antrags führen könnten.

Warum noch warten?

Wir helfen Ihnen deutschlandweit dabei, sich Ihren Traum von einer Existenzgründung zu erfüllen. Mit unseren Beratern holen Sie sich jede Menge Wissen und Erfahrung an Ihre Seite. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie!

FAQ

zum Thema Gründungszuschuss beantragen

Gibt es eine Altersbeschränkung für den Gründungszuschuss?

Nein, der Gründungszuschuss ist altersunabhängig, solange die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings dürfen Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Kann der Gründungszuschuss auch abgelehnt werden?

Ja, die Arbeitsagentur kann den Gründungszuschuss ablehnen, wenn die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee nicht überzeugend ist oder Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Kann ich den Gründungszuschuss auch bei einer Teilzeit-Selbstständigkeit bekommen?

Nein, der Gründungszuschuss ist nur für die hauptberufliche Selbstständigkeit vorgesehen.

Muss ich meine Selbstständigkeit sofort nach Antragstellung beginnen?

Sie müssen spätestens nach Bewilligung des Antrags Ihre Selbstständigkeit aufnehmen. Es gibt jedoch keine festgelegte Frist zwischen Antragstellung und tatsächlichem Start der Tätigkeit.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie die Ablehnung als Chance, Ihren Businessplan zu überarbeiten.

Wie kann ich meine Chancen auf Bewilligung des Gründungszuschusses verbessern?

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und ein klarer Nachweis der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee sind entscheidend. Lassen Sie sich im Vorfeld professionell beraten, um Ihren Antrag optimal vorzubereiten.

Wie lange erhalte ich den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird für bis zu 15 Monate gewährt: Sechs Monate in der ersten Phase und neun Monate in der zweiten Phase.

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