Gruendungszuschuss

Gründungszuschuss beantragen

Ihr Weg in die Selbstständigkeit mit Förderung

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Sie Anspruch auf bis zu 25.000 € Förderung haben- schnell, unverbindlich & kostenlos!

Nutzen Sie Ihre Chance auf finanzielle Unterstützung für Ihre Existenzgründung! Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Förderung. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und starten Sie sicher in die Selbstständigkeit.

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Gründungsberatung deutschlandweit

Ihr Startkapital für eine erfolgreiche Selbstständigkeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend und chancenreich, bringt aber finanzielle Herausforderungen mit sich. Genau hier setzt der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur an: Mit bis zu 25.000 € Förderung können Sie Ihren Lebensunterhalt sichern und sich voll auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren – ohne finanziellen Druck.

Das Besondere: Der Gründungszuschuss ist keine Rückzahlungspflichtige Förderung, sondern eine staatliche Unterstützung für Arbeitslosengeld-I-Bezieher, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen. Damit Sie die besten Chancen auf eine Bewilligung haben, unterstützen wir Sie mit AVGS der Arbeitsagentur kostenlos bei der Antragstellung und erstellen mit Ihnen einen überzeugenden Businessplan.

  • bundesweit online per Videokonferenz

  • oder in Präsenz an unseren Schulungsstandorten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

TOP Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Was ist der Gründungszuschuss genau?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitslosengeld-I-Empfängern den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Ziel ist es, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die hauptberufliche Selbstständigkeit finanziell abzusichern und so nachhaltige Existenzen zu schaffen.

Die Förderung besteht aus zwei Phasen:

  • In den ersten 6 Monaten erhalten Sie weiterhin Ihr Arbeitslosengeld I sowie zusätzlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung.
  • Anschließend kann die Förderung für weitere 9 Monate verlängert werden – mit monatlich 300 € Zuschuss, sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nachweisen.

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht also kein automatischer Anspruch. Umso entscheidender ist ein überzeugender Antrag, ein tragfähiger Businessplan und die richtige Vorbereitung.

Wer hat Anspruch?

Wer kann den Gründungszuschuss erhalten?

Den Gründungszuschuss können Personen beantragen, die aus der Arbeitslosigkeit in die hauptberufliche Selbstständigkeit starten wollen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I
  • Ihr Restanspruch auf ALG I beträgt mindestens 150 Tage
  • Sie planen eine hauptberufliche Selbstständigkeit
  • Ihr Vorhaben gilt als wirtschaftlich tragfähig (Bestätigung durch eine fachkundige Stelle)
  • Sie verfügen über die fachliche und persönliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit

Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, ist eine gute Vorbereitung entscheidend für den Erfolg des Antrags.

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Der Weg zum Zuschuss

So beantragen Sie den Gründungszuschuss

Der Weg zum Gründungszuschuss beginnt mit der Prüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen – insbesondere dem Bezug von Arbeitslosengeld I und einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen.

Im nächsten Schritt kann ein AVGS-Gutschein für ein kostenloses Gründercoaching beantragt werden. In diesem Coaching bereiten Sie gemeinsam mit erfahrenen Beratern Ihren Businessplan und alle erforderlichen Unterlagen vor.

Anschließend holen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ein und reichen den vollständigen Antrag vor Gründung bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.

Nach der Bewilligung starten Sie offiziell in die Selbstständigkeit und erhalten den Gründungszuschuss in zwei Phasen – zunächst inklusive Ihrer ALG-I-Leistung plus 300 Euro, danach optional weitere neun Monate je 300 Euro.

Gründercoaching - individuell und ehrlich

Wer hat Anspruch auf ein AVGS Coaching

Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sofern sie innerhalb von drei Monaten bereits sechs Wochen arbeitslos sind und bisher nicht durch die Arbeitsagentur vermittelt wurden. Unabhängig davon können alle Arbeitssuchenden, einschließlich ALG-II-Empfänger, einen Gutschein als Ermessensleistung beantragen. Wenn Sie also ALG I oder ALG II beziehen oder wegen drohender Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet sind und den Schritt in die Selbstständigkeit planen, lohnt sich die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS).

Hinweis: Auch ohne AVGS stehen Ihnen interessante Fördermöglichkeiten für eine individuelle Gründungsberatung zur Verfügung.

Worauf warten Sie noch?

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie!

Wie kann ich einen AVGS Gutschein für mein Coaching beantragen?

Der Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist formlos möglich. Wenden Sie sich an Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Jobcenter und stellen Sie dort Ihre Gründungsidee vor. Bitten Sie um einen AVGS zur Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Wenn Sie Ihr Vorhaben überzeugend präsentieren, steigen Ihre Chancen auf den Gutschein, auch ohne Rechtsanspruch. Alternativ können Sie den AVGS schriftlich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen. Wir stellen Ihnen dafür eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.

Kosten für ein AVGS Coaching

Wussten Sie, dass ein Gründercoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS MAT) für Sie völlig kostenlos ist? Wenn Sie eine Existenzgründung planen, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, ein AVGS-Coaching in Anspruch zu nehmen. Präsentieren Sie Ihre Geschäftsidee am besten direkt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und fragen Sie nach einem AVGS-Gutschein.

Warum noch warten?

Wir helfen Ihnen deutschlandweit dabei, sich Ihren Traum von einer Existenzgründung zu erfüllen. Mit unseren Beratern holen Sie sich jede Menge Wissen und Erfahrung an Ihre Seite. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie!

FAQ zum Gründungs-zuschuss

Wie kann ich meine Chancen auf Bewilligung des Gründungszuschusses verbessern?

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und ein klarer Nachweis der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee sind entscheidend. Lassen Sie sich im Vorfeld professionell beraten, um Ihren Antrag optimal vorzubereiten.

Gibt es eine Altersbeschränkung für den Gründungszuschuss?

Nein, der Gründungszuschuss ist altersunabhängig, solange die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings dürfen Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie die Ablehnung als Chance, Ihren Businessplan zu überarbeiten.

Kann der Gründungszuschuss auch abgelehnt werden?

Ja, die Arbeitsagentur kann den Gründungszuschuss ablehnen, wenn die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee nicht überzeugend ist oder Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Muss ich meine Selbstständigkeit sofort nach Antragstellung beginnen?

Sie müssen spätestens nach Bewilligung des Antrags Ihre Selbstständigkeit aufnehmen. Es gibt jedoch keine festgelegte Frist zwischen Antragstellung und tatsächlichem Start der Tätigkeit.

Kann ich den Gründungszuschuss auch bei einer Teilzeit-Selbstständigkeit bekommen?

Nein, der Gründungszuschuss ist nur für die hauptberufliche Selbstständigkeit vorgesehen.

Wie lange erhalte ich den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird für bis zu 15 Monate gewährt: Sechs Monate in der ersten Phase und neun Monate in der zweiten Phase.

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